Bauantrag - Neubau einer Hütte als Lagerraum
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses, 21.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss | Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses | 21.11.2023 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Die Stadt Laufen stimmt dem Bauantrag auf Neubau einer Hütte als Lagerraum auf der Fl. Nr. 810 der Gemarkung Leobendorf (Schrankbaum 10) nicht zu und verweigert das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
Für einen geänderten Bauantrag, mit den notwendigen Befreiungen und Begründungen, um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, werden Bürgermeister und Verwaltung ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Datenstand vom 20.02.2024 19:07 Uhr