4. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Hauspoint" - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 01.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 17.09.2024 vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 01.10.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist eine Stellungnahme des anerkannten Naturschutzverbandes „Wildes Bayern e. V.“ vom 01.04.2024 eingegangen. Diese wird wie folgt abgewogen:

Es liegen keine alternativen Ausgleichsflächen vor. Die Kompensationsmaßnahmen wurden von der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Traunstein genehmigt. Der festgesetzte Flächenanteil liegt nicht im FFH-Gebiet.

Hinweise zu insektenfreundlicher Beleuchtung und Maßnahmen gegen Vogelschlag werden in der Satzung unter Nr. 21.0 und 24.0 aufgenommen. Die Empfehlung zu Trittsteinen sind nachvollziehbar, allerdings stehen hierfür keine geeigneten Flächen zur Verfügung.


Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:


Die Stadt Laufen nimmt die Stellungnahmen der Brandschutzdienststelle im Berchtesgadener Land vom 21.03.2024, der Bayernwerk Netz GmbH vom 26.03.2024, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, vom 28.03.2024 und der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 19.04.2024, deren Belange nicht berührt sind bzw. die sich nicht geäußert haben, werden zur Kenntnis genommen.


Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Traunstein vom 29.04.2024: Die vorübergehend zum Bau der Ortsumfahrung in Anspruch zu nehmenden Flächen werden zeichnerisch dargestellt. Zwischenzeitlich wurde im Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes eine Baugrund-untersuchung durchgeführt. Dem geologischen Gutachten ist zu entnehmen, dass durch die geplante Erweiterung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Ortsumfahrung gesehen werden. Die weiteren Hinweise aus der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen und zum Teil in der Satzung ergänzt, soweit sie nicht bereits dargestellt sind.


Stellungnahme der Deutsche Bahn AG – DB Immobilien vom 23.04.2024: Nach Rücksprache mit Vertretern des Landratsamts, Abt. Immissionsschutz, soll für die Erweiterungsfläche ebenfalls ein Emissionskontingent nach DIN 45691 [5] unter Beachtung der Vorbelastung und der zulässigen Immissionsorte im Gewerbegebiet (Betriebswohnungen) festgesetzt werden. Auf die Berechnung und Beurteilung der einwirkenden Immissionsbelastung kann verzichtet werden, wenn Betriebswohnungen auf der Erweiterungsfläche grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dies ist auf der Erweiterungsfläche der Fall.
Alle die für die Erstellung der Ausgleichsfläche notwendigen Arbeiten wurden bereits im Jahr 2023 durchgeführt. Es finden zukünftig nur noch leichte Pflegearbeiten bzw. Maßnahme gem. der guten fachlichen Forstpraxis statt.
Die weiteren Hinweise aus der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen und zum Teil in der Satzung ergänzt (Nrn. 7.1 und 23.0), soweit sie nicht bereits dargestellt sind.


Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 17.04.2024: Die Hinweise aus der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen und zum Teil in der Satzung ergänzt (Nr. 10.7), soweit sie nicht bereits dargestellt sind. 


Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 19.04.2024: 

Die vorgebrachten Einwendungen werden wie folgt abgewogen: Die angesprochenen Punkte wurden in der Abwägung zu den Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein behandelt und gelöst. Redaktionelle Ergänzungen wie zu „Alternativlösungen“ werden in die Satzung mit aufgenommen.

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage: 

AB 321 Immissionsschutz: Die Informationen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Redaktionelle Änderungen werden in Satzung und Begründung vorgenommen. Der Empfehlung, den Erweiterungsbereich als eingeschränkte Gewerbegebiet (GEe) festzusetzen, wird gefolgt, die Satzung wird entsprechend angepasst.

FB 31 Planen, Bauen, Wohnen: 
Die Verkehrssituation – insbesondere in Bezug auf die Wegeführung und die künftige Ortsumfahrung der B 20 – wird erläutert. Hierzu wird die Begründung angepasst.
Bei der öffentlichen Verkehrsfläche handelt es sich nur um einen öffentlichen Fuß-/Radweg. Damit nicht der Eindruck einer öffentlichen Straße entsteht, wird auf die Straßenbegrenzungslinie bewusst verzichtet.
Hintergrund der privaten Verkehrsfläche ist, dass dort derzeit eine Privatstraße zur Erschließung eigener Parkplätze verläuft.
Die Kompensationsmaßnahmen wurden von der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Traunstein genehmigt und bereits umgesetzt.
Eine Kombination aus Gründach mit PV-Anlage ist technisch möglich. Eine Kombination aus beiden Elementen hat u.a. folgenden Vorteil - die Verdunstungskühlung der Vegetation führt zur Effizienzsteigerung der PV-Anlage.
Die Information zur Baumwurfgefahr wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan erhält Rechtskraft, die künftige Ortsumfahrung ist noch nicht gebaut. Dieser Punkt dient der Situation im „Status Quo“ und kann sich erledigen.

AB 322 Wasserrecht-Bodenschutz-Altlasten: Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird beachtet. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

S030 Klimaschutzmanagement: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Fachstelle keine Stellungnahme abgegeben hat.


Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 18.04.2024 und des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 22.04.2024: Die Hinweise aus der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen. Der Bereich Verkehr wurde ausführlich zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes mit Schreiben vom 29.04.2024 abgewogen. Im Flächennutzungsplan vom 30.11.2010 (rechtswirksam seit 15.03.2011) ist die gegenständliche Erweiterungsfläche des bestehenden Bebauungsplanes als „Ökoflächenkataster / Festgesetzte Ausgleichsfläche“ dargestellt. Eine Überprüfung hat ergeben, dass diese Fläche nicht als „Ökoflächenkataster“ eingetragen ist. Die forstlichen Belange wurden im Rahmen einer Ortsbegehung mit dem zuständigen Revierförster am 30.11.2023 abgestimmt.


Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes vom 12.04.2024: Die Informationen aus der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Beteiligung der Deutschen Bahn AG / der DB InfraGO verwiesen. Mögliche Konfliktsituationen werden in der Stellungnahme der DB AG vom 23.04.2024 dargestellt. Diese werden im Bebauungsplan berücksichtigt.


Die befürwortenden Stellungnahmen der IHK für München und Oberbayern vom 16.04.2024 und der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 11.04.2024 werden zur Kenntnis genommen.


Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Forsten, vom 28.03.2024: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass von der Planung kein Wald i. S. d. Art. 2 Abs. 1 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) betroffen ist.


Die Stadt Laufen beschließt, mit der gem. vorstehendem Abwägungsergebnis geänderten Planung i. d. F. vom 05.09.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und fasst hierzu den Auslegungsbeschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 12:14 Uhr