Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.07.2020 ö informativ 10

Beschluss

Aus der Stadtratssitzung vom 18.02.2020 werden folgende Beschlüsse veröffentlicht:

NÖ 02: „Antrag auf Bezuschussung des Baus eines Vereinsheimes mit Luftgewehrschießstand“

Die Stadt Laufen unterstützt den Anbau „Schützenheim mit Luftgewehrstand“ der Kgl. Priv. Feuerschützengesellschaft Laufen an das bereits bestehende Trachtenvereinsheim.

Zur Deckung der Finanzierunglücke wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 30 % der Gesamtkosten gewährt. Sollte die nachgewiesene Deckungslücke unter diesem Betrag liegen, so wird lediglich die tatsächliche Deckungslücke gewährt. Vor Ausbezahlung des Zuschusses muss der Stadt Laufen ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden.

Die Finanzmittel sind im Haushalt der Stadt Laufen einzuplanen.


NÖ 03: „Benutzung svertrag mit der Königl. privilegierten Feuerschützengesellschaft Laufen“

Der Stadtrat stimmt dem Benutzungsvertrag / Pachtvertrag zwischen der Stadt Laufen und der Königl. privilegierten Feuerschützengesellschaft Laufen vom 01.01.2020 bis 31.12.2049 zu.


Aus der Ferienausschusssitzung vom 21.04.2020 werden folgende Beschlüsse veröffentlicht:

NÖ 02: „Vergabe Straßenunterhalt 2020“

Das Straßensanierungsprogramm 2020 wird an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Firma Strabag, Surberg vergeben.

NÖ 03: „Vergabe Kanaltrennsystem und Wasserleitungsbau OT Oberheining“

Die Gewerke für das Kanaltrennsystem und den Wasserleitungsbau im OT Oberheining werden an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Fa. Traun-Tiefbau GmbH aus Traunreut vergeben.

NÖ 04: „Vergabe Erdarbeiten Sanierung Neubau Schule Leobendorf“

Die Erdarbeiten zur Sanierung Neubau der Schule in Leobendorf werden an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Firma Kraller aus Kirchanschöring vergeben.

NÖ 05: „Vergabe Zimmerarbeiten – Sanierung Neubau Schule Leobendorf“

Die Zimmererarbeiten zur Sanierung Neubau der Schule in Leobendorf werden an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Firma Schwangler aus Petting vergeben.

NÖ 06: „Vergabe Abbruch- und Rückbauarbeiten – Sanierung Neubau Schule Leobendorf“

Die Abbruch- und Rückbauarbeiten zur Sanierung Neubau der Schule in Leobendorf werden an die Firma NA-Unternehmen aus Bad Reichenhall vergeben.

NÖ 07: „Vergabe Abbrucharbeiten Altes Schulgebäude – Sanierung Neubau Schule Leobendorf“

Die Abbrucharbeiten Altes Schulgebäude – Sanierung Neubau Schule Leobendorf werden an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Fa. Kraller aus Kirchanschöring vergeben.

NÖ 08: „Vergabe Baumeisterarbeiten – Sanierung Neubau Schule Leobendorf“

Die Baumeisterarbeiten – Sanierung Neubau Schule Leobendorf werden an den wirtschaftlich günstigsten Bieter die Firma Swietelsky, Zweigstelle Saaldorf-Surheim vergeben.


Aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 03.03.2020 wird folgender Beschluss veröffentlicht:

NÖ 04: „Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf - technische und juristische Beratungsleistungen“

Die technischen und juristischen Beratungsleistungen werden an Herrn Rechtsanwalt Hanns-Peter Kirchmann vergeben.


Aus der konstituierenden Sitzung vom 05.05.2020 werden folgende Beschlüsse veröffentlicht:

NÖ 1: „Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters“

Der Stadtrat nimmt die Besoldung des ersten Bürgermeisters (A 16 Endstufe) zur Kenntnis.

Der Stadtrat beschließt, dass der erste Bürgermeister zusätzlich zur Besoldung eine Dienstaufwandsentschädigung gemäß Art. 46 Abs. 1 KWBG erhält.

Die Dienstaufwandentschädigung wird in einer festgeschriebenen Höhe von monatlich 700.- Euro ausgezahlt.

Hinweis:

1. Bürgermeister Hans Feil hat wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und hat während des Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal verlassen. Die Leitung des Tagesordnungspunktes hat die 2. Bürgermeisterin übernommen.








NÖ 2: „Genehmigung der Nebentätigkeit des 1. Bürgermeisters als Verwaltungsrat bei der Sparkasse Berchtesgadener Land“

Die Nebentätigkeit des 1. Bürgermeisters Hans Feil als „geborenes Mitglied“ im Verwaltungsrat der Sparkasse Berchtesgadener Land wird genehmigt.

Von der Ablieferungspflicht im Sinne des § 10 Abs. 1 Bayerische Nebentätigkeitsverordnung (BayNV) i.V.m. § 3 Abs. 2 Verordnung über die Nebentätigkeit der kommunalen Wahlbeamten (Kommunale Wahlbeamten-Nebentätigkeitsverordnung - KWB-NV) wird nicht abgesehen.

Der 1. Bürgermeister Hans Feil hat den aus seiner Nebentätigkeit als „geborenes Mitglied“ im Verwaltungsrat der Sparkasse Berchtesgadener Land erhaltenen Vergütungsbetrag, der den jeweils gültigen Freibetrag nach § 9 Abs. 3 BayNV im Kalenderjahr übersteigt, jährlich an die Stadt Laufen abzuliefern. Bei der Beurteilung ist der Bruttobetrag anzusetzen.

Sollte der 1. Bgm. nicht in den Verwaltungsrat gewählt werden, gilt dieser Beschluss auch für das Vertretende Mitglied der Stadt Laufen.

Hinweis:

Erster Bürgermeister Hans Feil hat wegen persönlichen Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und während des Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal verlassen.


NÖ 3: „Festsetzung der Aufwandsentschädigung des 2. Bürgermeisters“

Die Entschädigung des 2. Bürgermeisters beträgt für die Wahlperiode 2020 bis 2026 monatlich             500,00 Euro.

Sollte der 1. Bürgermeister mehr als 2 Wochen durchgehend erkrankt sein und der                          2. Bürgermeister seine Vertretung übernommen haben, so erhält der 2. Bürgermeister dafür ab dem 11. Kalendertag der Vertretung in einem Jahr 1/30 des Grundgehalts des 1. Bürgermeisters für jeden Vertretungstag.

Die laufende Entschädigung wird monatlich im Voraus bezahlt. Die nach Vertretungstagen bemessenen Entschädigungen werden monatlich nachträglich gewährt.

Der ehrenamtliche 2. Bürgermeister erhält in Ausübung seines Amtes Reisekostenvergütung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG).

Hinweis:

2. Bürgermeister Brigitte Rudholzer hat wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO) an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und während des Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal verlassen.


NÖ 4: „Festsetzung der Aufwandsentschädigung des 3. Bürgermeisters“

Die Entschädigung des 3. Bürgermeisters beträgt für die Wahlperiode 2020 bis 2026 monatlich             250,00 Euro.

Sollte der 1. Bürgermeister und der 2. Bürgermeister mehr als 2 Wochen durchgehend erkrankt sein und der 3. Bürgermeister deren Vertretung übernommen haben, so erhält der 3. Bürgermeister dafür ab dem 11. Kalendertag der Vertretung in einem Jahr 1/30 des Grundgehalts des 1. Bürgermeisters für jeden Vertretungstag.

Die laufende Entschädigung wird monatlich im Voraus bezahlt. Die nach Vertretungstagen bemessenen Entschädigungen werden monatlich nachträglich gewährt.

Der ehrenamtliche 3. Bürgermeister erhält in Ausübung ihres Amtes Reisekostenvergütung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG).

Hinweis:

Der 3. Bürgermeister Rosmarie Hainz hat wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und während des Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal verlassen.



Selbstverständlich sind von der Veröffentlichung alle Daten, Fakten, Zahlen und Informationen, die im Zusammenhang mit Preisen, Grundstücken, Immobilien etc. stehen ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.10.2020 10:12 Uhr