Haushalt 2023- Beschluss Haushaltsplan samt Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.02.2023 vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 wird in der vorgestellten Form beschlossen.


Haushaltssatzung der Stadt Laufen
Landkreis Berchtesgadener Land
für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Laufen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2023 der Stadt Laufen wird hiermit festgesetzt; er schließt 

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        18.470.500,00 €

und 

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        7.785.000,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf        0,00 €
festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf        600.000,00 €
festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                310 v. H.
    2. für die Grundstücke (B)                                        310 v. H.

  1. Gewerbesteuer                                                310 v. H.
§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf        
       3.000.000,00 €
festgesetzt.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.


Laufen, den 
Stadt Laufen

Hans Feil
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 14:43 Uhr