Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2025 wird in der vorgestellten Form beschlossen.
Haushaltssatzung der Stadt Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Laufen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2024 der Stadt Laufen wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.023.600,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.567.00
0,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
wird auf 0,00 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 €
festgesetzt.
§ 4
- Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern wurden durch die Hebesatzsatzung Grundsteuer vom 04.12.2024 ab dem Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 290 v. H.
- für die Grundstücke (B) 290 v. H.
- Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer 310 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
3.300.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Laufen, den
Stadt Laufen
Hans Feil, Erster Bürgermeister