Erlass der "Verordnung der Stadt Laufen über das Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe brandempfindlicher Gebäude und Anlagen (Feuerwerkverordnung - FWV)" für die historische Altstadt
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 09.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss | Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses | 19.10.2021 | nö | vorberatend | 2 |
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 09.11.2021 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Die Stadt Laufen beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten „Verordnung der Stadt Laufen über das Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe brandempfindlicher Gebäude und Anlagen (Feuerwerkverordnung –FWV)“ für die historische Altstadt als denkmalgeschütztes Ensemble.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 11.01.2022 15:56 Uhr