Abbruch eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 156 und Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 156, Gemarkung Unterleinach, Raiffeisenstraße 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/29 - 05/2022. Sitzung des Gemeinderats, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/29 - 05/2022. Sitzung des Gemeinderats 26.04.2022 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Antragstellerin ist Adriana Lung.
Geplant ist der Abbruch des vorderen Wohnhauses und Neuaufbau. Das alte Haus kann trotz intensiver Bemühungen nicht erhalten werden, da das Anwesen zwingend barrierefrei errichtet werden muss. Bei dem Neubau wurde darauf geachtet, dass sich dieser optisch am Altbau orientiert und sich in das Ortsbild einfügt.
Aufgrund der extrem dichten Bebauung, kann für den Neubau nur ein Stellplatz nachgewiesen werden. Laut gemeindlicher Stellplatzsatzung sind jedoch zwei Stellplätze notwendig. Die Antragstellerin beantragt nur einen Stellplatz errichten zu müssen.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurden die Unterlagen zur Prüfung an das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten gesendet; eine Stellungnahme wurde bis zur heutigen Sitzung nicht abgegeben. Aus einer alten Stellungnahme vom 16.04.2021 geht hervor, dass das alte Gebäude einige Substanzschäden aufweist. Trotzdem wird empfohlen das Gebäude zu erhalten.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird empfohlen dem Bauvorhaben zuzustimmen, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme durch das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten.

Beschluss 1

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat einer Befreiung von den Regelungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu; jedoch ist die entsprechende Stellplatzablösesumme zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

Des Weiteren stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Bauvorhaben zu, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme durch das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2024 11:32 Uhr