Neubau eines Wochenendhauses mit Stellplatz, Zisterne und Wärmepumpe auf dem Grundstück Fl. Nr. 1374/1, Gemarkung Unterleinach (Wochenendgebiet)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats 14.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tal“ und somit im Wochenendgebiet der Gemeinde Leinach.
Das oben genannte Vorhaben wurde erstmalig in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19.05.2022 und in der Gemeinderatssitzung am 24.05.2022 behandelt. Aufgrund der Nichteinhaltung von Festsetzungen im Bebauungsplan wurden die damals beantragten Befreiungen/Abweichungen durch den Gemeinderat abgelehnt. 
Zwischenzeitlich geführte Gespräche mit dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde und den Bauherren führten dazu, dass lediglich eine Befreiung „Außenisolierung“ nochmals mit dem Gemeinderat abgestimmt werden sollte.
Die Bauherren liefern hierzu folgende Begründung:
„Die Grundfläche des Rohbaus (Betondecken und Mauerwerkswände, inkl. geplanter Trespa-Platten mit einer Dicke 0,8cm) beträgt exakt 50,00m2 (siehe beiliegender Plan). Die geplanten Trespa-Platten waren auf Grund der damaligen Lieferketten-Ausfälle durch die Pandemie nicht verfügbar, es wurde deshalb eine alternative Dämm- und Wandverkleidung ausgeführt. Diese angebrachte Dämmung überschreitet die zulässige Grundfläche. Die angebrachte Dämmschicht beeinträchtigt die Nutzung des Nachbargrundstücks nicht, es werden alle Abstandsflächen eingehalten, es werden weder Störungen verursacht noch nachbarschaftliche Interessen oder öffentliche Belange beeinträchtigt. Es wurde ein nachhaltiges und energieeffizientes Gebäude realisiert, das nahezu autark und CO2 neutral genutzt wird (dafür umgesetzte Maßnahmen: Wärmepumpe, PV-Anlage, Zisterne, entsprechende Bauweise der Wände). Damit vor allem die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung (bereits installierte Wärmepumpe) sinnvoll ist, sind entsprechende Dämmeigenschaften der Außenwände nötig (siehe Wandaufbau in beiliegendem Plan). Zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplans waren diese ökologisch sinnvollen Technologien und Wandaufbauten mit entsprechenden Dämmeigenschaften noch nicht bekannt und wurden dementsprechend auch nicht bei der Vorgabe der maximalen Grundfläche berücksichtigt. Durch die angebrachte Dämmung entsteht keinerlei Raumgewinn, sondern durch den starken Wandaufbau wurde im Vergleich zu einer sehr einfachen, energetisch jedoch katastrophalen Bauweise ein Verlust an wertvoller Nutzfläche in Kauf genommen, um ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Gebäude mit langer Lebensdauer zu realisieren. Die Anbringung einer Innendämmung ist nicht zumutbar, die Innenraumfläche des Wochenendhauses beträgt bereits nur 39,9 m2 und würde dadurch massiv eingeschränkt. Zudem sind zu diesem Zeitpunkt die ökologischen und wirtschaftlichen Ressourcen nicht verhältnismäßig. Ein Rückbau der angebrachten Dämmung ist unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht verhältnismäßig. Ohne Außendämmung stiege der Energieverbrauch deutlich an, die Wärme würde ungenutzt in die Umwelt gelangen. Durch einen Rückbau würden bereits eingebaute Materialien verschwendet werden, zudem führt ein Rückbau der Isolierung eine Neuverputzung mit sich, somit würden zusätzliche Ressourcen unnötig eingesetzt. Ein Kostenvoranschlag für den Rückbau und die Neuverputzung des Gebäudes liegt diesem Antrag ebenfalls bei (17.654,06 €). “
Die Antragsteller bitten um wohlwollende Entscheidung.
Am Tag der Sitzungsladung wurde seitens des Landratsamtes Würzburg mitgeteilt, dass eine neue Baukontrolle auf dem Grundstück der Antragsteller stattgefunden hat. Hierbei wurde festgestellt, dass die am 24.05.2022 behandelte Zisterne mit 15 m² Nutzfläche nicht als Zisterne, sondern als Hauswirtschaftsraum (Trockner, Waschmaschine, Badewanne, Wechselrichter, Stromspeicher) genutzt wird. Die Grundfläche des Wochenendhauses ist deshalb als überschritten anzusehen, da auch die „Zisterne/ Raum“ durch eine Tür begangen werden kann. 
Das Landratsamt Würzburg bittet um Entscheidung seitens der aufgebrachten Außenisolierung (5,2 m² Überbau) und der damit verbundenen Überschreitung der Grundfläche. 
Weiter wird seitens der Verwaltung empfohlen, dass der nicht als Zisterne genutzte Raum rückstandslos zurückgebaut werden sollte.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden insbesondere folgende Punkte geäußert:
  • Eigentlich bestehen keine Bedenken eine Befreiung wegen der Außenisolierung zu erteilen. Zu beachten wäre dann aber die Problematik mit einer Dauerbewohnung. 
  • Aufgrund der bisherigen Vorgehensweise der Bauherren sollte man den Bauantrag im Ganzen ablehnen.

Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden 

Beschluss

Für den gesamten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, zumal die vorliegenden Planunterlagen nicht der Realität entsprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 12:54 Uhr