Feuerwehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats 14.02.2023 ö beschließend 8.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende bringt vor, die Feuerwehr hat den Schulungsraum und das Kommandantenzimmer im Obergeschoss des Schulgebäudes zur Mitnutzung an Schule und die Mittagsbetreuung freigegeben. Auf Sicht bzw. mit Auszug der Mittagsbetreuung macht es Sinn, das komplette Obergeschoss an die Schule zu übergeben. Insofern wäre es angebracht, diese beiden Räume im neuen Gebäude zu integrieren.

Weiterhin wurde von der GUV angeprangert, dass im derzeitigen Feuerwehrhaus fünf Fahrzeuge abgestellt sind, obwohl nur vier Tore vorhanden sind. Allerdings ist anzumerken, dass nicht geprüft wurde, in wie weit überhaupt fünf Feuerwehrfahrzeuge erforderlich sind. Dies wäre über einen noch zu erstellenden Feuerwehrbedarfsplan zu klären. Dieser wäre auch Grundlage für eine eventuelle Förderung eines Erweiterungsbaus. Nach ersten Recherchen ist allerdings nicht zu erwarten, dass ein Feuerwehrbedarfsplan fünf Fahrzeuge zum Inhalt haben wird.

Weiterhin werden von der Feuerwehr Oberleinach immer wieder die per Gemeinderatsbeschluss und Dienstanweisung gemachten Vorgaben der Gemeinde Leinach zur Zusammenarbeit in Frage gestellt und eine Trennung in die beiden sogenannten „Ortsteilfeuerwehren“ gefordert. Vom Bürgermeister wurden bislang die Beschlüsse des Gemeinderats umgesetzt und es wird eine Zusammenarbeit beider Wehren gefordert.

Wenn wir nun aber über die bauliche Erweiterung des Feuerwehrhauses sprechen, kommen wir nun nicht daran vorbei, über die weitere Haltung des Gemeinderates hinsichtlich der Zusammenarbeit der Feuerwehren zu sprechen. Soll an einer Zusammenarbeit der beiden Feuerwehren mit einem gemeinsamen Feuerwehrhaus festgehalten werden?

Wenn dies nicht mehr der Fall wäre, müssten die damaligen Beschlüsse nun aufgehoben werden. Die Planungen für das Multifunktionsgebäude müssten auf zwei eigenständigen Feuerwehren ausgerichtet werden, wobei allseits bekannt ist, dass jede Feuerwehr für sich alleine nicht im Stande ist die Feuerlöschsicherheit zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang informiert der Vorsitzende nun über den Verlauf der gestrigen gemeinsamen Dienstversammlung der aktiven Wehren der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach und der Freiwilligen Feuerwehren Unterleinach. Bei dieser Gelegenheit wurde die Dienstanweisung für Beschaffungen ausgehändigt.
In der anschließenden ausführlichen Beratung hierzu werden aus der Mitte des Gemeinderates insbesondere folgende Punkte vorgebracht:

  • Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach ist der eigentliche Spaltkeil; er will die Trennung der beiden Feuerwehren und das kann der Gemeinderat keinesfalls dulden.
  • Seinerzeit hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, statt zwei getrennten Feuerwehrhäusern ein großes gemeinsames Feuerwehrhaus zu bauen. Man muss auch bedenken, dass große Löschfahrzeuge vorhanden sind, die in zwei kleineren Feuerwehrhäusern gar nicht untergebracht werden könnten. Somit besteht überhaupt kein Grund, den seinerzeitigen Grundsatzbeschluss zu revidieren.
  • Die Feuerwehren sind eine Einrichtung der Gemeinde. Die Gemeinde gibt die Leitlinien vor. Mittlerweile geht der Spaltkeil durch den ganzen Ort. Es gibt den Beschluss für ein gemeinsames Feuerwehrhaus, für eine gemeinsame Beschaffung und für eine gemeinsame Zusammenarbeit. Wir verfügen über eine komfortable Situation beim Fuhrpark.
  • Wir sind eine Einheitsgemeinde und man sollte sich in dieser Angelegenheit von einem Fachanwalt beraten lassen. 
  • Besser wäre es, den bayerischen Gemeindetag in dieser Angelegenheit einzuschalten. Für die Gemeinde würden keine Kosten dafür entstehen.
  • Es ist undenkbar, dass bei den Feuerwehren getrennt Wege eingeschlagen werden.
  • Aufgrund der Vielzahl an Unkorrektheiten wird gefordert, zukünftig alles schriftlich festzuhalten.
  • Laut der Dienstanweisung Freiwillige Feuerwehr Leinach bestehen die beiden Feuerwehren Oberleinach und Unterleinach. Lediglich im Einsatzfall verschmelzen die eigenständigen Feuerwehren Oberleinach und Unterleinach zu einer taktischen Einheit, die die Bezeichnung „Feuerwehr Leinach“ trägt.
  • Bezüglich der Räumlichkeiten sollte man die Bedarfe ermitteln und die Möglichkeit von mehrfach Nutzungen prüfen.


Beschluss

Sodann hält der Gemeinderat an einer Zusammenarbeit der beiden Feuerwehren mit einem gemeinsamen Feuerwehrhaus entsprechend den bisherigen Vorgaben fest.
Bezüglich des Schulungsraumes und des gemeinsamen Kommandantenzimmers erfolgt die Entscheidung in Abstimmung mit der Schulleiterin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 12:54 Uhr