Errichtung einer Einzelgarage mit Carport und Pultdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 806/1, Gemarkung Oberleinach, Am Mühlberg 20a
Daten angezeigt aus Sitzung: 2020/14 - 1/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 02.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau- und Planungsausschuss | 2020/14 - 1/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 02.03.2023 | ö | beratend | 4 |
Gemeinderat | 2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats | 07.03.2023 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Leinach-Süd“ und im Bereich der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist der Bau einer Einzelgarage in Massivbauweise mit anschließendem Einzelcarport und einem Pultdach mit geringer Dachneigung. Aufgrund der Topographie des Geländes und des bereits errichteten Wohnhauses, kann der im Bebauungsplan geforderte Stauraum von 5 m nicht eingehalten werden.
Seitens der Bauherren wird deshalb eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes hinsichtlich des Abstandes zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche von 5,0 m auf 3,0 m beantragt.
Datenstand vom 25.11.2024 12:40 Uhr