Errichtung einer Einzelgarage mit Carport und Pultdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 806/1, Gemarkung Oberleinach, Am Mühlberg 20a


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/14 - 1/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/14 - 1/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.03.2023 ö beratend 4
Gemeinderat 2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Leinach-Süd“ und im Bereich der Baugestaltungssatzung. 
Geplant ist der Bau einer Einzelgarage in Massivbauweise mit anschließendem Einzelcarport und einem Pultdach mit geringer Dachneigung. Aufgrund der Topographie des Geländes und des bereits errichteten Wohnhauses, kann der im Bebauungsplan geforderte Stauraum von 5 m nicht eingehalten werden. 
Seitens der Bauherren wird deshalb eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes hinsichtlich des Abstandes zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche von 5,0 m auf 3,0 m beantragt.
Seitens des Bau- und Planungsausschusses bestehen keine Bedenken, weshalb dem Gemeinderat empfohlen wird die Befreiung hinsichtlich des Abstandes zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche von 3 m zu erteilen.

Datenstand vom 25.11.2024 12:40 Uhr