Ortssanierung Leinach - Umbau eines Nebengebäudes zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Fl. Nr. 220, Gemarkung Unterleinach, Grupshausener Straße 11
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats, 28.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Anwesen liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der Gemeindlichen Gestaltungssatzung.
Die Antragsteller beabsichtigen das traufständige, eingeschossige Nebengebäude zu Wohnzwecken auszubauen.
Das geplante Wohnhaus liegt giebelseitig an der Grupshausener Straße, hat zwei Vollgeschosse und ist mit einem Satteldach versehen. Das Gebäude liegt an zwei Seiten an der Grundstücksgrenze und baut auf einem Bestandsgebäude (Erdgeschoss) auf.
Vorgesehen ist der Abbruch des Dachstuhls inklusive der Erdgeschossdecke auf dem bestehenden Nebengebäude. Darauf aufgebaut wird anschließend ein Neubau in Holzständerweise, welcher für Wohnzwecke genutzt wird. Die bestehende Dachfirstrichtung wird dabei um 90 Grad gedreht.
Das Vorhaben wurde durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern Architekten geprüft.
Die Maßnahme ist nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde Leinach zuwendungsfähig, jedoch nur, wenn sie den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprechend ausgeführt wird. Dämmung sowie konstruktive Maßnahmen und Innenausbau sind nicht zuwendungsfähig.
Aufgrund des Neuaufbaus kann nur der gestalterische Mehraufwand gefördert werden. Die mögliche Förderung daraus beträgt 6.903,18 €.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Einer Förderung dieses Projektes mit Mitteln in Höhe von 6.903,18 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.11.2024 12:22 Uhr