Interkommunale Zusammenarbeit bei der Verkehrsüberwachung im Landkreis Würzburg; Beratung und Beschlussfassung zur Mitgliedschaft im Zweckverband "Interkommunale Zusammenarbeit in Mainfranken"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats 28.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, aufgrund der stetig zunehmenden Verkehrsbelastung sowie der damit einhergehenden Verkehrsvergehen beabsichtigen verschiedene Landkreisgemeinden eine kommunale Verkehrsüberwachung einzuführen, wie es schon in der Gemeinde Leinach praktiziert wird.
Die Kommunen sind in der Regel jedoch personell nicht für einen eigenständigen Betrieb einer solchen kommunalen Verkehrsüberwachung ausgestattet, weshalb ein Zusammenschluss über einen Zweckverband in Erwägung gezogen wird. Hierfür hat der Landkreis Würzburg die Federführung übernommen.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden verschiedene Szenarien beleuchtet und auch die personelle und materielle Ausstattung des angedachten Zweckverbandes beleuchtet. Es liegt mittlerweile ein grobes Konzept auf dem Tisch, welches weiter verfolgt werden soll. Da die zugehörigen Kosten stark von der Anzahl der teilnehmenden Gemeinden abhängen, sind diese noch nicht bekannt.
Es ist vorgesehen, dass dieser Zweckverband am 01.01.2024 seine Kontrolltätigkeit aufnimmt. Da eine doppelte Vergabe der Überwachungstätigkeit nicht zulässig ist, muss aufgrund der Kündigungsfristen bereits jetzt über eine Teilnahme an diesem Zweckverband ein Beschluss gefasst werden.
Der Markt Zell, der eine Bußgeldabrechnung für die Gemeinde Leinach vornimmt, hat bereits beschlossen, dass dieser vorerst nicht dem Zweckverband beitritt und die Verkehrsüberwachung eigenständig fortführt.
Dies eröffnet der Gemeinde Leinach die Möglichkeit, die Verkehrsüberwachung ebenfalls wie bisher fortzuführen. Ein Beitritt zum Zweckverband ist zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. wenn die Kosten bekannt sind, jederzeit möglich.
Auf Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob der Zweckverband auch eine Überwachung des ruhenden Verkehrs vornimmt erläutert der Vorsitzende, dies ist beabsichtigt, allerdings kann die Gemeinde Leinach jederzeit auch außerhalb des Zweckverbandes den ruhenden Verkehr überwachen lassen. Man sollte sich dies allerdings für die Zukunft genau überlegen, ob eine Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragt wird. Mit den anstehenden baulichen Veränderungen in der Goldstraße, am Lamm-Eck und insbesondere im Bereich der Hauptstraße 47 bis 51 ist es erforderlich, eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durchzuführen.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgenden Punkte diskutiert:
  • Man sollte über eine Überwachung des ruhenden Verkehrs nachdenken und eventuell erst einmal befristet einführen.
  • Mit dem Beitritt zum geplanten Zweckverband sollte man noch abwarten, bis genauere Details vorliegen. 
  • Man sollte die Überwachung erst einmal mit der gGKVS so weiterführen.
  • Mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs sollte man erst einmal abwarten. Diese Leistung könnte man dann bei einem Eintritt in den Zweckverband mit beauftragen.

Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Die Gemeinde Leinach strebt vorerst keine Mitgliedschaft im neu zu gründenden Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit in Mainfranken“ an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 12:22 Uhr