Ortssanierung Leinach - Erneuerung der Fenster und der Haustür auf dem Grundstück Fl. Nr. 138, Gemarkung Oberleinach, Goldstraße 26
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/43 - 05/2023. Sitzung des Gemeinderats, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Anwesen liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung.
Die Antragsteller beabsichtigen, die vorhandenen Fenster und die Haustür auszutauschen, da diese am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt sind. Die vorhandenen Fenster und die Haustür waren aus Holz und sollen in Holz auch wiederhergestellt werden.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurden die Zuwendungsunterlagen für Mittel aus dem Kommunalen Förderprogramm an das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten gesendet.
Die Maßnahmen sind nach dem Kommunalen Förderprogramm zuwendungsfähig, jedoch nur, wenn sie den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprechend ausgeführt werden.
Die mögliche Förderung für die Fenster beträgt 2.463,47 €. Die Förderung für die Haustür beträgt 767,55 €.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen den Zuwendungsanträgen zuzustimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Zuwendungsanträgen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.05.2023 12:12 Uhr