Neubau eines 29,99 m Schleuderbetonmastes incl. Outdoor-Technik auf dem Grundstück Fl. Nr. 1381, Gemarkung Oberleinach


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Geplant ist der Bau eines neuen 29,99 m Funkmastes auf einem Privatgrundstück im Außenbereich. Antragsteller ist die Firma Deutsche Funkturm im Auftrag der Deutschen Telekom. Der Funkmast soll die neueste 5G Technik erhalten und auch das autonome Fahren von Fahrzeugen nach Greußenheim möglich machen.
Erstmalig wurde der Antrag am 13.09.2022 in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Eine Errichtung war auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 2647, Gemarkung Oberleinach, in der Nähe eines Bildstockes geplant. Der Gemeinderat hielt das Grundstück für ungeeignet, weshalb dies seitens der Verwaltung der Firma Deutsche Funkturm mitgeteilt und so von der Firma ein anderes Grundstück ausgewählt wurde. 
Die Planunterlagen gingen über das Landratsamt Würzburg bei der Gemeinde Leinach ein.
Der Vorsitzende schlägt vor, diesen Bauantrag abzulehnen. Der seinerzeit geplante Standort des Schleuderbetonmastes war ungünstig, da dieser in einer biotopkartierten Fläche und in einem FFH-Gebiet geplant war. Jetzt soll der Mast auf einer Privatfläche gestellt werden; allerdings ist der jetzige Standort ungünstig, da er völlig einsehbar ist. Darüber hinaus ist auf der geplanten Fläche eine eventuelle Ausweisung des Neubaugebietes „Am Höhberg“ möglich und diese Erweiterung würde durch den Schleuderbetonmast behindert. Die Gemeinde hat wenig Entwicklungsmöglichkeiten für neue Baugebiete. Alternativ könnte sich der Bauherr für den Standort des Mastes eine gemeindliche Fläche auswählen. Des Weiteren besteht beim jetzigen Standort die Gefahr, dass seitens der Bevölkerung Proteste wegen einer unnötig hohen elektromagnetischen Strahlenbelastung vorgetragen werden, da der Mast sehr nahe am Wohngebiet steht.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Dem vorliegenden Bauantrag wird aus den genannten Gründen nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2023 12:11 Uhr