Neubaugebiet "Hinterm St. Peter 2" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 18.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. 
Aufgrund aktueller Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht wurde überraschend die Zulässigkeit von Bebauungsplänen für Wohngebiete nach Paragraph 13b BauGB für nichtig erklärt. Durch diesen Paragraph war es in Vergangenheit möglich, Wohngebiete im Außenbereich ohne Umweltprüfung und naturschutzrechtlichen Ausgleich aufzustellen. 
Die Gemeinde Leinach hat nach dem bisher möglichen Verfahren erfolgreich den Bebauungsplan „An der Linde 2“ ausgewiesen und wollte bis zum Jahresende den Bebauungsplan „Hinterm St. Peter 2“ ausweisen, was durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts jetzt nicht mehr möglich ist. 
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2021 zum Bebauungsplan „Hinterm St. Peter 2“ aufzuheben.
Der Vorsitzende merkt an, bereits in der letzten Sitzung wurde der Gemeinderat über die Schwierigkeiten bei den Verhandlungen der Firma BayernGrund mit den Grundstückseigentümern informiert. Ein Grundstückseigentümer möchte eine gleichgroße Fläche in der unmittelbaren Umgebung zum Tausch und den Mehrwert ausbezahlt haben. Ein Grundstückseigentümer möchte den Mehrwert in Grundstücken ausgezahlt haben. Ein Grundstückseigentümer ist sich unsicher, ob das Grundstück im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen ist und macht den Verkauf hiervon abhängig. Eine Klärung ist bisher nicht erfolgt.
Des Weiteren wurde der §13b BauGB gekippt und somit sind also Ausgleichsflächen nachzuweisen und es ist mit Verlust von Streuobstwiesen bzw. auch mit einer Umsiedelung von Feldlärchen zu rechnen.
Aufgrund des großen Hochwasserabflusses und der damit einhergehenden großen Grünfläche wird trotz der geringen Erschließungskosten der Quadratmeterpreis relativ hoch werden. Hinzu kommen rasch ansteigende Bau- und Kreditkosten. Es muss damit gerechnet werden, dass nach derzeitiger Stimmungslage die erschlossenen Flächen momentan nicht an den Mann zu bringen sind. Die Gemeinde würde ein sehr großes Risiko eingehen.
Der Zeitdruck zur Aufstellung des Bebauungsplanes resultierte ausschließlich aus der Befristung des §13b BauGB. Nachdem dieser nun gekippt wurde, fällt auch der Zeitdruck weg. Es kann also auf ruhigere Verhältnisse auf dem Immobiliensektor gewartet werden.
Auch Herr Henfling von der Firma BayernGrund hat sich für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ausgesprochen. Allerdings sollte das bereits laufende Wasserrechtsverfahren weitergeführt werden, da bisher schon hohe Kosten entstanden sind. 
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Der Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2021 zum Bebauungsplan „Hinterm St. Peter 2“ wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Adalbert Franz, Mathias Dörrie und Klaus Künzig nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

Datenstand vom 14.11.2023 12:11 Uhr