Spielplatz "An der Linde 2"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/17 - 4/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 04.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/17 - 4/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 04.10.2023 ö beratend 1.1
Nicht sichtbar

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 12.09.2023 stellte die Verwaltung unterschiedliche Angebote für Spielgeräte zur Ausstattung des Spielplatzes „An der Linde 2“ vor. Ebenfalls wurde das Gremium über die Abschüssigkeit des Geländes informiert. Nach Diskussion im Gemeinderat wurde der Bau- u. Planungsausschuss gebeten sich das Gelände nochmals anzuschauen um ggfls. Möglichkeiten zu erörtern wie evtl. eine Begradigung des Geländes aussehen könnte.

Im Vorfeld der Besichtigung hat die Verwaltung den Fallschutzbereich der Großgeräte wie Schaukel, Kinderhaus, Spielekombination sowie den Bereich der Reckstangen mittels Holzpflöcken markiert.
Eine mögliche Stützmauer, zur Herstellung zweier höhenunterschiedlichen Spielebenen, wurde mittels eines Flatterbandes dargestellt.

Der Bau- u. Planungsausschuss besichtigt das vorbereitet Gelände. 
Bautechniker Reiner Heßdörfer erklärt die einzelnen Absteckungen sowie die Lage einer möglichen Stützmauer im Gelände und einer erforderlichen Abstützung im Bereich der Schaukelanlage.
Aus der Diskussion heraus wird nachgefragt aus welchen Material die Stützmauer hergestellt wird. 
Der gemeindliche Bautechniker erklärt, dass die Mauer aus Quadersteinen erfolgen kann. Die Mauer kann in Abstufungen erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass die spielenden Kinder noch zusätzlich eine Spielmöglichkeit haben. Allerdings muss man auf die Absturzhöhe achten, damit kein Absturzgeländer errichtet werden muss. Deshalb ist eine Höhe von maximal 1,00 m einzuhalten, am besten tiefer. Um den daraus resultierenden Höhenunterschied, der beiden neu geschaffenen Spielebenen, zu überwinden wird eine kleine Treppenanlage (Blockstufen) in die Stützwand mit integriert. Alle Fallschutzbereiche müssen mind. 40 cm Tief ausgehoben werden und sollen mittels zugelassenen Hackschnitzeln (Fallschutzmaterial) belegt werden.
Bei den Fallbereichen in der unteren Spielebene kann auf eine Stützwand verzichtet werden. Hier können die v.g. Bereiche mittels kleinen Böschungen hergestellt werden.

Datenstand vom 22.11.2023 11:56 Uhr