Anliegerweg Brunnengasse Fl. Nr. 1141, Gemarkung Oberleinach


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/17 - 4/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 04.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/17 - 4/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 04.10.2023 ö beratend 1.2

Sachverhalt

Im Bereich der Brunnengasse führt ein geschotterter Anliegerweg auf der Fl.-Nr.: 1141 der Gemarkung Oberleinach entlang. Dieser Weg wurde im Rahmen der Wegesanierungen mittels ein ca. 2-3 cm Starken Mineralbetonschicht überzogen um die vorhandenen Fahrspuren zu egalisieren.
Die Anwohner der Goldstraße 57 kamen auf den 2.Bürgermeister zu und berichteten, dass seit der Renovierung bei Starkregen das Oberflächenwasser in den Hofbereich läuft.
Der Bau- und Planungsausschuss unternimmt eine Ortseinsicht.
Das Gremium stellt fest, dass der Weg in einem guten Zustand ist. Beim betroffene Bereich kann der Weg nicht mit bergseitigen Gefälle hergestellt werden, da ansonsten der Zufahrtsbereich am Hoftor, der Hs.-Nr.: 57 nicht mehr nutzbar ist. 
Der Weg kann mit dem Gräder, im Bereich der Hs.-Nr. 57, nochmals nachgerichtet werden um die Situation zu verbessern. 
Neben den Anliegerweg wurde ein vorhandener Graben verfüllt. Im Grabenbereich liegt der Entwässerungskanal der Bundesbahn. Der damals vorhandene Graben wurde nicht wiederhergestellt. Wäre der Graben noch vorhanden würde sich die Situation bei Starkregen deutlich entschärfen. 
Der Graben sollte wiederhergestellt werden, wenn sich die Situation nach dem Grädern nicht verbessert. 
Das auf der Grabenfläche gelagerte Holz müsste zu Herstellen des Grabens entfernt werden, damit ein durchlaufender Graben errichtet werden kann. 
Der Weg muss mit einer Tonnagenbegrenzung von 5t beschildert werden.

Datenstand vom 22.11.2023 11:56 Uhr