Errichtung eines Grenzzaunes aus Gabionen, Bruchsteinen und Holzbalken auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1204 und 1205, Gemarkung Oberleinach, Am Burgweg 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Leinach-Süd“ und im Bereich der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist der Bau einer Einfriedung aus Gabionen, Bruchsteinen und Holzbalken, welche an das Nachbargrundstück angrenzt. Die Höhe der Gabionenpfosten beträgt max. 1,60 m. Zwischen den Pfosten werden Bruchsteine und Holzbalken als Füllung verwendet. 
In der Baugestaltungssatzung der Gemeinde werden als Material für Einfriedungen nur Holz oder Metall mit Latten oder Stäben festgesetzt. 
Hiervon wird seitens des Antragstellers eine isolierte Abweichung beantragt. Diese ist erforderlich da bei der Einfriedung unter anderem auch Bruchsteine verwendet werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der beantragten isolierten Abweichung zuzustimmen.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Abweichung wegen der Verwendung von Bruchsteinen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglied Klaus Stockmann nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

Datenstand vom 20.03.2024 11:15 Uhr