Überschreitung der Baugrenze zur Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 728/5, Gemarkung Oberleinach, Franz-Josef-Strauß-Straße 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Unterlagen gingen als formlose Anfrage bei der Gemeinde ein. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Kirchberg“.
Geplant ist eine Wohnraumerweiterung im nördlichen Bereich des Wohnhauses im Untergeschoss (Einliegerwohnung) und Obergeschoss. Das vorhandene Satteldach soll über den Anbau erweitert werden. 
Das Wohnhaus wurde im Jahr 2013 auf der nördlichen Baugrenze errichtet. Der geplante Anbau überschreitet die Baugrenze um ca. 4,0 m Tiefe und ca. 6,40 m Länge vollständig.
Die Baugrenze wurde im Bereich des Bebauungsplanes unterschiedlich tief angeordnet. 
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, wegen der Überschreitung der Baugrenze eine entsprechende Befreiung in Aussicht zu stellen.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden 

Beschluss

Zu diesem Bauvorhaben wird eine Befreiung von der Überschreitung der Baugrenze in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 11:15 Uhr