Errichtung von Stützmauern zum Überschwemmungsschutz auf dem Grundstück Fl. Nr. 1354, Gemarkung Unterleinach, Am Steigkreuz, 97274 Leinach


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tal“ Wochenendgebiet. 
Bei Starkregenereignissen im Wochenendgebiet der Gemeinde Leinach kam es bei dem Antragsteller in den letzten zwei Jahren immer wieder zu Überschwemmungen und einem vollgelaufenen Keller. Aus diesem Grund wurden auf dem Grundstück Stützmauern und Barrieren in nicht geringem Umfang errichtet. 
Durch das Setzen der L-Steine kam es zu keiner weiteren Überschwemmung mehr. Die Stützmauern wurden terrassiert angelegt und haben später eine Höhe von 1,0 m. Für Terrassen sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis zu einer Höhe von 1,25 m zulässig. 
Der Bebauungsplan Wochenendgebiet „Tal“ setzt fest, dass die natürliche Geländeoberfläche der Grundstücke grundsätzlich zu erhalten ist und Geländeveränderungen nur zum Erstellen eines Wochenendhauses möglich sind. 
Weiter soll der Anschluss an das vorhandene natürliche Gelände der Nachbargrundstücke übergangslos hergestellt werden. Stützmauern höher als 1,0 m sind unzulässig. 
Der Vorsitzende informiert über die Problematik bei diesem Bauvorhaben. Geländeveränderungen sind nur im Zuge der Errichtung des Wochenendhauses zulässig, der Anschluss zum Nachbargelände darf nur über das natürliche Gelände erfolgen und Stützmauern über 1,0 m Höhe sind unzulässig. Somit sind Befreiungen von den Festzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Aus den vorgelegten Planunterlagen ist die Problematik nur schwer erkennbar, allerdings können anhand der vorliegenden Fotos die Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingesehen werden. Eindeutig ist zu erkennen, dass die bereits durchgeführten Baumaßnahmen nicht mit den vorgelegten Plänen übereinstimmen.
Bauamtsleiter Patrick Kirchheimer ergänzt, der Bauherr beantragt eine isolierte Befreiung hinsichtlich der Höhe der Stützmauern.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden 

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der Höhe der Stützmauern wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 11:15 Uhr