Beratung und Beschlussfassung über die Anlegung eines Parkplatzes zum Abstellen von Wohnanhängern und Wohnmobilen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1450, Gemarkung Unterleinach (Nähe Remlinger Straße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Leinach ist momentan mit den vielen falsch parkenden Wohnmobilen, Wohnanhängern sowie Anhänger für PKW beschäftigt, diese von der Straße und von den Vereinsparkplätzen zu bekommen. Die Gemeinde ist in der Remlinger Straße Fl. Nr. 1450, Gemarkung Unterleinach, Besitzer eines Grundstückes, das im Bebauungsplan „Tal“ Wochenendgebiet als Parkplatz ausgewiesen ist und man hier einen Parkplatz für Wohnmobile, Wohnanhänger sowie Anhänger für PKW verwirklichen könnte. Die Verwaltung hat eine Skizze (siehe Plan) angefertigt.  
Es ist geplant, den Oberboden abzuschieben und als Miete an der Grundstücksgrenze zur Fl. Nr. 1456 aufzusetzen. Auf dem abgeschobenen Platz soll ein Vlies ausgelegt und der Platz geschottert werden. Das Grundstück soll komplett eingezäunt und mit einem Tor versehen werden. 
Die Verwaltung schätzt die Kosten auf ca. 20.000 € – 25.000 €.
Der Vorsitzende informiert ergänzend, in der Gemeinde Leinach gibt es einige Bürger, die sich Wohnanhänger, Wohnmobile und andere Anhänger angeschafft haben, ohne über einen eigenen Stellplatz zu verfügen. Die Anhänger werden dann auf den Gemeindestraßen oder gemeindlichen Parkplätzen dauerhaft abgestellt. Dies stellt eine unerlaubte Sondernutzung der gemeindlichen Straßen- und Parkflächen dar.
Die Gemeindeverwaltung spielt schon seit einigen Monaten gewissermaßen „Katz und Maus“ mit den Anhängerbesitzern, in dem immer wieder Parkverbote an den Abstellplätzen aufgestellt werden, die letztlich aber nur dazu führen, dass die Anhänger dann woanders stehen.
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass der Halter des Anhängers für einen zulässigen Abstellplatz sorgen muss. Allerdings ist es auch keine Lösung seitens der Gemeinde ausschließlich Verbote auszusprechen, ohne alternative Angebote zu machen.
Die oftmals geforderte Lösung einer Scheunenanlage ist wirtschaftlich nicht realisierbar. Es gäbe aber die Möglichkeit einen im Bebauungsplan bereits ausgewiesenen, aber noch nicht ausgeführten Parkplatz preisgünstig als abgeschlossene Stellplatzfläche auszuweisen und die Stellplätze für geringes Geld zu vermieten, um die Anhänger von der Straße zu bekommen.
Eine Möglichkeit wäre die Errichtung eines Parkplatzes an der Wasserzapfstelle am Wochenendgebiet. Hier ist ein Parkplatz vorgesehen, die Errichtung wäre also nur die Umsetzung des Bebauungsplans. 
Die Stellplätze könnten kostengünstig durch Einebnen des Platzes mit anschließender Aufschotterung, hangseitigem Erdwall bzw. Erstellung einer Einzäunung hergestellt werden. Gegebenenfalls wäre auch die Erstellung von zwei Wohnmobilstellplätzen auf der befestigten Fläche möglich.
Eventuell könnte die Einebnung der Fläche im Rahmen der im nächsten Jahr anstehenden Verlegung von Glasfaserkabeln durch die Firma Glasfaserplus erfolgen, da diese Fläche dann als Lagerplatz für die Baumaßnahme dienen könnte; anschließend könnte dann eine Umnutzung als Anhängerstellplatz erfolgen.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte vorgetragen:
  • Es besteht keine Veranlassung so viel Geldmittel in die Hand zu nehmen für Personen, die sich nicht an Verbote halten.
  • Man sollte diese Maßnahme grundsätzlich in Betracht ziehen, dies wäre eine Alternative.
  • Man könnte hierüber nachdenken. Dies wäre eine sinnvolle Alternative zu den vorhandenen Missständen auf den Straßen. Allerdings kann man durchaus noch zuwarten, wie sich die Situation eines Lagerplatzes in Bezug auf die anstehende Verlegung der Glasfaserkabel entwickelt.
  • Man könnte zwei Stellplätze für Wohnmobile auf der geteerten Fläche zum kurzzeitigen Aufenthalt von Urlaubern ausweisen.
  • Eventuell ergibt sich ein Synergieeffekt mit den anstehenden Arbeiten durch Glasfaserplus.
  • Wenn Glasfaserplus den Parkplatz befestigt, dann wäre die anschließende Umnutzung als Anhängerstellplatz durchaus sinnvoll. Ansonsten käme die Maßnahme für die Gemeinde zu teuer, da sich die Ausgaben durch die Einnahmen aus Vermietung der Plätze erst nach mehreren Jahren amortisieren würden.
  • Bei einer späteren Realisierung dieser Maßnahmen müsste man allerdings strenge Reglementierungen festsetzen. 

Der Vorsitzende bittet nun um Abstimmung zur Einrichtung eines Parkplatzes für Wohnanhängern und Wohnmobilen.

Der Gemeinderat fasst folgenden 

Beschluss

Der Anlegung eines Parkplatzes zum Abstellen von Wohnanhängern und Wohnmobilen wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 11:15 Uhr