Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Tennisclub Leinach e. V. auf einen finanziellen Zuschuss zur Kellersanierung der Tennishütte


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Antrag des Tennisclub Leinach e. V. vom 12.10.2023 auf finanziellen Zuschuss für dringlich notwendige Arbeiten zur Kellersanierung an der Tennishütte. Im Jahre 2020 wurde bereits die dringend notwendige Generalsanierung der Tennisanlage durchgeführt und hierfür hat der Gemeinderat einen Zuschuss von 50 % der entstandenen Kosten gewährt; der Zuschuss belief sich seinerzeit auf 2.500 €. Die Kosten für die nun dringlich notwendige Kellersanierung der Tennishütte belaufen sich laut den vorliegenden Rechnungen auf 2.246,34 €; hinzu kämen noch die Materialkosten für die Überdachung und die Nebeneingangstür mit insgesamt circa 800 €.
Der Vorsitzende zeigt nun entsprechende Bilder von der durchgeführten Baumaßnahme.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte beraten:

  • Sollte wiederum ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten gewährt werden, dann müssten jedoch auch alle anderen Vereine wegen der Gleichbehandlung mit diesem Prozentsatz bezuschusst werden.
  • Jeder Zuschussantrag von einem Verein muss vom Gemeinderat im Rahmen einer Einzelfallentscheidung behandelt werden. Man sollte keinen pauschalen Prozentsatz für die Zuwendung festlegen. Im vorliegendem Fall wäre allerdings ein 50 %-iger Zuschuss vertretbar.
  • Die jetzt vorgenommene Kellersanierung war notwendig und die Gemeinde könnte durchaus 50 % der Kosten für die Sanierung übernehmen.

Gemeinderatsmitglied Manfred Franz stellt den Antrag zur Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses für diese Maßnahme in Höhe von 2.000 €.

Der Gemeinderat diskutiert weiterhin folgende Punkte:

  • Bei größeren Investitionen eines Vereins müsse im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Für diese Maßnahme des Tennisclubs ist ein Zuschuss von 2.000 € durchaus gerechtfertigt. 
  • Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung müsste man sich dann allerdings die Vermögenslage des jeweiligen Vereins offenlegen lassen.
  • Man darf nicht nur den Kontostand eines Vereins berücksichtigen, sondern auch seine Aktivitäten für die Allgemeinheit und insbesondere für die Jugend.
  • Man sollte den vorliegenden Geschäftsordnungsantrag annehmen.

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Für die vom Tennisclub Leinach e. V. durchgeführte dringlich notwendige Kellersanierung der Tennishütte wird ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 2.000 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 11:15 Uhr