Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Leinach im Zuge der Kreisstraße WÜ 32 einschließlich der Unterteilung der Ortsdurchfahrt nach Erschließungs- und Verknüpfungsbereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/51 - 13/2023. Sitzung des Gemeinderats, 28.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/51 - 13/2023. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, diese Angelegenheit beschäftigt die Gemeinde nun schon seit über 30 Jahren. Die gemeindlichen Bemühungen, die innerörtliche Freistrecke, also den Verknüpfungsbereich der Ortsdurchfahrt und die damit einhergehende Anbauverbotszone, konnten mit Hilfe des Landtagsabgeordneten Volkmar Halbleib zum Erfolg geführt werden. Im November 2023 hat das Staatliche Bauamt Würzburg mitgeteilt, nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken wurden die Ortsdurchfahrtsgrenzen von Leinach im Zuge der Staatsstraße 2310 sowie der Kreisstraße WÜ 32 überprüft und soweit erforderlich, berichtigt und in einen Lageplan und in Detailpläne eingetragen. Zur Festsetzung dieser Ortsdurchfahrtsgrenzen durch die Regierung von Unterfranken benötigt das Staatliche Bauamt nun die vom Gemeinderat anerkannten Beschlussvorlagen in 3-facher Fertigung.
Sodann fasst der Gemeinderat laut Beschlussvorlage folgenden

Beschluss

Der Gemeinderat von Leinach erklärt sein Einverständnis mit der vorgesehenen und nachstehend beschriebenen Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Leinach im Zuge der Kreisstraße WÜ 32.

  1. Gemäß Art. 4 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) werden die Ortsdurchfahrtsgrenzen von Leinach im Zuge der Kreisstraße WÜ 32 im

Abschnitt 100
bei Station 0,000        (= Einmündung in die Staatsstraße 2310) 
und
Abschnitt 100
bei Station 0,635        (= östliche Ausrundungsspitze der Anliegerstraße „Am Trieb“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 1225, Gemarkung Oberleinach)


neu festgesetzt.

  1. Es wird festgelegt, dass die Ortsdurchfahrt von Leinach im Zuge der Kreisstraße WÜ 32 entsprechend den Ortsdurchfahrtsrichtlinien (MABl. Nr. 16/1976, S. 421) in nachstehenden Erschließungsbereich unterteilt wird:


Abschnitt
Station
OD-Bereich
Lagebeschreibung
100



100
0,000 *)



0,635 **)

Erschließungs- Bereich
*) = Einmündung in die Staatsstraße 2310


**) = östliche Ausrundungsspitze der Anliegerstraße „Am Trieb“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 1225, Gemarkung Oberleinach

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 11:17 Uhr