Beratung und Beschlussfassung zu Textziffer 7 des Rechnungsprüfungsberichtes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/51 - 13/2023. Sitzung des Gemeinderats, 28.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/51 - 13/2023. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2023 ö beschließend 4.2.7

Sachverhalt

TZ 7 Im Prüfungszeitraum wurden keine Einsätze abgerechnet
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle vertritt die Ansicht, dass die Gemeinde die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten um Einnahmen zu schaffen, ausschöpfen sollte (vgl. Art. 61 und 62 GO). An die Verwaltung erfolgte bereits der Hinweis, dass über das Landratsamt, der Zugang zum „ELDIS“ Verfahren beantragt werden sollte. Hierüber kann die Gemeindeverwaltung direkt auf die Einsatzberichte der Feuerwehr zugreifen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Einsätze auch direkt über das Verfahren abzurechnen. Es sollte eine neue Satzung erstellt werden.
Der Vorsitzende meint, bei Verkehrsunfällen, wenn Flüssigkeiten auf die Straße austreten, wäre es durchaus sinnvoll diese Einsätze abzurechnen, zumal die Kosten von der Versicherung bezahlt werden. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die unter Ziffer 8.1.3 des Prüfungsberichtes genannte Satzung über die Inanspruchnahme der Feuerwehr in Leinach vom 24.11.1980 mit Erlass der neuen Feuerwehrsatzung im Jahre 2004 außer Kraft getreten ist. In § 15 der Feuerwehrsatzung aus dem Jahr 2004 ist geregelt, dass die Satzung über die Inanspruchnahme der Feuerwehr in Leinach (Feuerwehrsatzung) vom 24.11.1980 außer Kraft tritt. Somit müsste also eine neue Kostensatzung erlassen werden. Ein Entwurf könnte in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgenden Punkte vorgetragen:
  • Die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen bringt viel Verwaltungsaufwand mit sich.
  • In der Regel springt die Versicherung ein, um die Kosten zu übernehmen.
  • Man solle es den Feuerwehrkommandanten überlassen, ob der Erlass einer solchen Satzung sinnvoll ist oder nicht. Die Kommandanten sollen entsprechende Vorschläge machen.
  • Eine Abrechnung von Feuerwehreinsätzen ist schwierig und es kommt mit Sicherheit zu Problemen.
  • Es ist auch zu bedenken, dass nicht alle Feuerwehrtätigkeiten verrechnet werden können, denn es gibt eine entsprechende Kostendeckelung.
  • Man sollte die Problematik in einer der nächsten Sitzungen behandeln.
  • Anhand von ein oder zwei vorgenommenen Einsätzen könnte man prüfen, welche Kosten verrechnet werden könnten. Das Ergebnis könnte man in einer der nächsten Sitzungen vorlegen.
  • In den Einsatzberichten ist genau aufgeführt, was verrechnet werden kann.

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis. In einer der nächsten Sitzungen wird über die Abrechnungen von Feuerwehreinsätzen beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 11:17 Uhr