Beratung und Beschlussfassung zu Textziffer 9 des Rechnungsprüfungsberichtes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/51 - 13/2023. Sitzung des Gemeinderats, 28.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/51 - 13/2023. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2023 ö beschließend 4.2.9

Sachverhalt

TZ 9 Festlegung der Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes erfordert einen Beschluss des Gemeinderats
Ein entsprechender Beschluss wäre sinnvollerweise zu Beginn des neuen Kalkulationszeitraumes herbeizuführen. Da der für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen angewendete Zinssatz von maßgeblicher Bedeutung für die Gebührenbemessung ist, fällt die Festsetzung und ggf. die Änderung des Zinssatzes in die Zuständigkeit des Gemeinderates.
Mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde die Kalkulation der Wasser- und Kanalgebühren an die Fa. Dr. Schulte Röder abgegeben. Bei jeder Beschlussfassung zum jeweiligen Kalkulationszeitraum und der damit verbundenen Gebührenfestsetzung wurde über den festzulegenden kalkulatorischen Zinssatz berichtet. Mit Beschlussfassung durch den Gemeinderat wurde in unseren Augen der gewünschte Beschluss zur Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes gefasst. Die Rechtsaufsicht vertritt die Ansicht, dass über die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes ein eigener Gemeinderatsbeschluss gefasst werden muss.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, über den kalkulatorischen Zinssatz bei der nächsten Gebührenfestsetzung gesondert zu beschließen.
Der Gemeinderat fasst den

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung, über den kalkulatorischen Zinssatz bei der nächsten Gebührenfestsetzung gesondert zu beschließen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 11:17 Uhr