Beratung und Beschlussfassung zu Textziffer 10 des Rechnungsprüfungsberichtes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/51 - 13/2023. Sitzung des Gemeinderats, 28.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/51 - 13/2023. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2023 ö beschließend 4.2.10

Sachverhalt

TZ 10 Unzulässige Bildung bzw. Übertragung von Haushaltseinnahmeresten
2012 wurde für Kredite ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 270.330 € (HHSt. 9121.3766) gebildet. 2013 wurde hieraus eine Einnahme in Höhe von 270.000 € bewirkt, die verbleibenden 330 € wurden bis zur Jahresrechnung 2022 nicht in Abgang gestellt. Im Rahmen der Jahresrechnung 2023 ist der Haushaltsrest aus dem Jahr 2012 bei HHSt. 9121.3766 in Abgang zu stellen.
Der Gemeinderat fasst folgenden

Beschluss

Vom Vorschlag der Verwaltung, die restlichen 330 € Haushaltseinnahmerest im Rahmen der Jahresrechnung 2023 in Abgang zu stellen, wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Michael Väth)

Datenstand vom 20.03.2024 11:17 Uhr