Beratung und Beschlussfassung zu Textziffer 12 des Rechnungsprüfungsberichtes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/51 - 13/2023. Sitzung des Gemeinderats, 28.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/51 - 13/2023. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2023 ö beschließend 4.2.12

Sachverhalt

TZ 12 Bruttoprinzip wird nicht beachtet
Im kommunalen Haushaltsrecht gilt grundsätzlich das Bruttoprinzip. Die Einnahmen und Ausgaben sind, soweit die KommHV-Kameralistik nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen (§ 7 Abs. 2 KommHV-K) und im Sachbuch entsprechend zu buchen.
Bruttoprinzip:
Teilweise werden Einnahmen (z.B. Verkauf Fahrzeuge z.B. WÜ-8557 HHSt. 6300.9350 zu 700 €, Erstattungen von Versicherungen, z.B. HHJ 2019 bei HHSt. 2110.9350 zu 2.377,62 € LW Schaden Grundschule) als Ausgabenabsetzungen gebucht, Schadenfälle (Erstattungen der Versicherung für Schadenfälle: Erstattung der Versicherung auf HHSt. 2110.345X, falls Leistung für Vermögensschäden, ansonsten 2210.168X, falls die Erstattung durch die Versicherung den VwHH betrifft) werden vom Fahrzeugunterhalt Gr. 55 abgesetzt.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Vom Vorschlag der Verwaltung, das Bruttoprinzip in Zukunft zu beachten, wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 11:17 Uhr