Bau eines Holzschuppens mit Holzlege auf dem Grundstück Fl. Nr. 3840/5, Gemarkung Unterleinach, Am Anger 22
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Anger“.
Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass der bereits vor ca. 35 Jahren errichtete Holzschuppen (3,25 x 2 m) mit Holzlege nicht den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes entspricht. Aus diesem Grund wurden nun die erforderlichen Planunterlagen eingereicht und eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Der Bebauungsplan „Am Anger“ setzt fest, dass als unzulässige Anlagen im „Allgemeinen Wohngebiet“ Schuppen, Ställe und Holzlegen o. ä. unzulässig sind. Der Antragsteller bittet um Befreiung von dieser Festsetzung.
Einer notwendigen Abstandsflächenübernahme wurde seitens der betroffenen Nachbarn zugestimmt.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Der beantragten isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Holzschuppens mit Holzlege wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 20.03.2024 11:21 Uhr