Bebauungsplan "Solarpark Hettstadt" und 8. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Hettstadt; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats, 06.02.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats | 06.02.2024 | ö | beschließend | 4.1 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Hettstadt plant die Umsetzung einer Photovoltaikfreiflächenanlage nördlich von Hettstadt auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfang von etwa 25,8 ha.
Zur Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hettstadt erforderlich.
Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 13.12.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss.
Das Vorhaben ist Bestandteil des interkommunalen Projekts der Gemeinden Leinach, Margetshöchheim und Hettstadt zur Umsetzung eines Solarparks mit knapp 100 ha.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der geplanten Bauleitplanung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.03.2024 12:10 Uhr