Abbruch eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 26/1, Gemarkung Unterleinach, Ringstraße 3
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 29.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das oben genannte Anwesen befindet sich im Altortbereich und Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Gebäudes in der Ringstraße 3 zum Einzeldenkmal in der Ringstraße 5 und auch zur Friedhofsmauer sowie zur Julius-Echter Kirche ist eine entsprechende Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde notwendig. Das Gebäude selbst ist nicht Denkmalgeschützt.
Die Eigentümer möchten das Anwesen abbrechen, da die Substanz des Gebäudes von Pilz und Insekten befallen ist. Auch ist ein Rattenbefall festzustellen. Dies wurde auch durch einen Sachverständigen bestätigt.
Das Sanierungsbüro Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten wurde mit hinzugezogen und schreibt in seiner Stellungnahme, dass das Wohnhaus im Bestand einige Schäden aufzeigt. Auch sind die mangelnden Belichtungsmöglichkeiten des Hauses und die räumliche Enge und die unterschrittenen Abstandsflächen nicht ideal. Der Grundstückszuschnitt und die Erschließung gestalten sich bei diesem Gebäude schwierig. Es wird empfohlen, die untere Dankmalschutzbehörde mit einzubeziehen. Ein Abriss wäre zu befürworten, um das Einzeldenkmal Ringstr. 5 besser zur Geltung zu bringen.
Der Bau- und Planungsausschuss führte eine Ortseinsicht durch. Der äußere Eindruck des Anwesens bestätigt die vorgelegten Gutachten, dass das Anwesen nicht mehr zu erhalten ist. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Abbruch zuzustimmen.
Datenstand vom 19.03.2024 12:35 Uhr