Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats 15.10.2024 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Leinach erhebt gemäß Art. 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung. Die Gebührenbemessung ergibt sich auf Grundlage der vorgestellten Kalkulation. Kalkulation bedeutet hier eine Ergebnisberechnung aller ansatzfähigen Einnahmen und Ausgaben inklusive einer angemessenen Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals.

Über die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes ist ein eigener Beschluss zu fassen, welcher auf Empfehlung der Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung bei 2,25 % liegt. Diese Empfehlung wird durch „Die Gemeindekasse Bayern“ (Fachzeitschrift für das kommunale Finanzwesen) gestützt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den kalkulatorischen Zinssatz auf 2,25 % festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 08:25 Uhr