Beratung und Beschlussfassung über die 9. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 27.05.2002 i.d.F. vom 25.10.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats 15.10.2024 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Leinach folgende 9. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Leinach vom 27.05.2002 i.d.F. vom 25.10.2021:

§ 1
§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³      12,00 €/Jahr

über 2,5 m³   36,00 €/Jahr.

§ 2
In § 10 Abs. 3 wird die Angabe „2,29 € „durch die Angabe „3,62 €“ ersetzt.

§ 3
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.11.2024 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 9. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 08:25 Uhr