Beratung und Beschlussfassung über die Beseitigung einer Birke im Bereich Zwinger, St. Laurentius
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/64 - 12/2024. Sitzung des Gemeinderats, 12.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Bauausschusssitzung vom 07.11.2024 sowie auf Auszüge aus dem Gutachten des Arboristikers, Herrn Jürgen Köhler.
Im Gutachten wird dargestellt, dass die Birke eine erhebliche Neigung zur Totholzentwicklung sowie eine deutliche Schädigung durch Pilzbefall (Birkenporling) aufweist. Darüber hinaus hat die Birke ihr durchschnittliches Lebensalter von ca. 80 Jahren bereits erreicht.
Im Bereich der Birke wurde bereits in früheren Jahren eine Ulme als vorgezogene Ersatzbepflanzung für die Birke nachgepflanzt. Die Birke sollte gemäß damaliger Festlegung bei Erreichen einer gewissen Wuchshöhe der Ulme entfernt werden. Diese Wuchshöhe der Ulme ist inzwischen erreicht. Das weitere Wachstum der Ulme ist durch die nicht entfernte Birke mittlerweile stark beeinträchtigt. Bei einem weiteren Erhalt der Birke wird die Ulme einen nicht mehr reparablen Fehlwuchs erleiden.
Im Übrigen müssen zum Erhalt der Verkehrssicherung erhebliche Aufwände durch den Bauhof getätigt werden. Mehrmals im Jahr muss die Birke einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Drei bis viermal im Jahr muss eine Hebebühne zum Entfernen des Kronentotholzes angemietet werden. Neben den Mietkosten der Hebebühne entstehen Arbeitsstunden für den Bauhof zum Entfernen und Abfahren des Totholzes. Alle zwei Jahre muss ein Gutachter beauftragt werden, der mittels Schalltomographie die Standsicherheit prüft und begutachtet.
Der finanzielle Aufwand für die Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit steht in keinem Verhältnis zum Zustand der Birke. Der Gutachter attestiert der Birke eine Vitalität von 2,5 (auf einer Skala von 0 „vital“ bis 3 „abgängig“) und einen Schädigungsgrad von 3 (auf einer Skala von 0 „nicht geschädigt“ bis 4 „sehr stark geschädigt“). Aufgrund der schlechten Vitalität und dem hohen Schädigungsgrad wird die Birke vom Gutachter als nicht erhaltenswert eingestuft.
Zusammenfassend empfiehlt der Gutachter die Birke aufgrund der schlechten Vitalität und des hohen Schädigungsgrades sowie den hohen Kosten für den Erhalt der Verkehrssicherheit und die negativen Auswirkungen auf den Wuchs der Ulme zu entfernen.
Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat besteht grundsätzlich Einigkeit die Birke zu fällen sowie eine Neubepflanzung bzw. Neugestaltung des Zwingers im Bereich des Kirchenumfeldes in Angriff zu nehmen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Entnahme der geschädigten Birke.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2024 11:21 Uhr