Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3265, Gemarkung Unterleinach (Bauvoranfrage)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Maaß“.
Geplant ist der Abriss eines Bestandsgebäudes, welches stark sanierungsbedürftig ist und Neubau eines Einfamilienhauses.
Die Planunterlagen wurden als Bauvoranfrage bei der Gemeinde eingereicht. Nach positiver Rückmeldung und Bereitschaft des Gemeinderates die notwendige Befreiung zu erteilen, werden die kompletten Planunterlagen angefertigt und über das Landratsamt vom Bauherrn eingereicht.
Die Baufester im Bebauungsplan „An der Maaß“ aus dem Jahr 1964 umfassen oft nur ein Wohnhaus und sind nicht als durchgehende Linie festgesetzt worden. Daher überschreitet das Bauvorhaben die Baugrenze im Süden minimal und im Norden erheblich. Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden aber eingehalten. Die Gebäudehöhe/Wandhöhe wurde nicht genauer angegeben, fügt sich jedoch in den Straßenzug ein.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die notwendigen Befreiungen bzw. Abweichungen in Aussicht zu stellen.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses und stellt dem Bauherrn die notwendigen Befreiungen bzw. Abweichungen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2025 12:09 Uhr