Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten und Garagengeschoss auf dem Flurstück 3563, Gemarkung Unterleinach, Am Riedberg 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/29 - 03/2025. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 03.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/29 - 03/2025. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 03.04.2025 ö beratend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Innerortsbereich. Eine Bebauung ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die ursprüngliche Planung aus der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2025 wurde angepasst und die Hinweise aus dem Gremium und der Verwaltung berücksichtigt und eingearbeitet. 

Die Planung sieht drei Wohnungen vor. Im Erdgeschoss ist eine Wohneinheit mit 60,91 m², sowie eine weitere Wohneinheit mit 62,73 m² geplant. Im Obergeschoss ist eine Wohnung mit 125,94 m² vorgesehen. Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung 6 benötigten Stellplätze können von der Erschließungsstraße „Am Riedberg“ angefahren werden und sind vor dem Anwesen nachgewiesen.
Der Keller des Wohnhauses soll die stark sanierungsbedürftige Scheune auf dem Grundstück ersetzen, welche aufgrund der Substanz nicht mehr erhalten werden kann. Der Gartenweg wird in Zukunft daher nur mit landwirtschaftlichen Maschinen befahren werden. 

Der Eigentümer wurde auf die Hauptwasserleitung der FWM und die Anbauverbotszone von 3,00 m beidseitig der Leitungsführung hingewiesen, welche sich im Gartenweg befindet. Er wird rechtzeitig mit dem verantwortlichen Kontakt aufnehmen und den Bau überwiegend über die Straße „Am Riedberg“ abwickeln.
Der Brandschutz wird vom Landratsamt Würzburg geprüft werden.

Vor dem Grundstück befindet sich ein kleiner Grünstreifen der Gemeinde Leinach, diesen würde der Antragsteller gerne erwerben. Die Teilfläche daraus beträgt ca. 38 m². Der Streifen wurde in der Planung berücksichtigt.

Der Bau- und Planungsausschuss begrüßt die neue Planung und signalisiert seine Zustimmung. Es wird auch in Erwägung gezogen, den genannten Grünstreifen, der sich im Gemeindebesitz befindet, an den Antragsteller zu veräußern.

Datenstand vom 09.04.2025 09:53 Uhr