Ortssanierung Leinach - Austausch Haustüre auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/1, Gemarkung Oberleinach, Goldstr. 21
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats, 05.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Anwesen liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Gemeinde Leinach und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung.
Geplant ist vom Antragsteller die Erneuerung der Haustüre, da diese in die Jahre gekommen und schadhaft ist. Das Vorhaben wurde zur Prüfung an das Büro Schlicht Lamprecht Architekten gesendet. Folgende Stellungnahme wurde abgegeben.
Der Antragsteller beabsichtigt die bestehende schadhafte Haustüre zu erneuern. Vorgesehen ist eine Holzhaustüre mit Glasfeldern im oberen und einer Holzfüllung im unteren Bereich. Die Glasfelder im oberen Bereich sind über Wiener Sprossen gegliedert.
Die Maßnahme ist nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde Leinach zuwendungsfähig, jedoch nur, wenn sie den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprechend ausgeführt wird.
Die Angebotssumme liegt bei 4.059,60 €. Mögliche Förderung daraus ergibt 1.217,88 €.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Zuwendung aus dem Kommunalem Förderprogramm zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2021 11:38 Uhr