Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines interkommunalen Ökokontos im Rahmen der ILE-Zusammenarbeit
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats, 05.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beratungen hierzu im Gemeinderat in der Sitzung am 06.07.2021. Hierbei herrschte die Tendenz, sich eher nicht an diesem Projekt zu beteiligen. Allerdings muss betont werden, dass die Gemeinde bei einer Bauleitplanung, welche nicht im vereinfachten Verfahren abgewickelt werden kann, einen Flächenausgleich vornehmen muss und dieser könnte über ein Ökokonto abgewickelt werden. Das Ökokonto ist ein Instrument zur vorgezogenen Sicherung und Bereitstellung von Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen bzw. Eingriffe in Natur und Landschaft aufgrund von Bauvorhaben ausgeglichen werden können. Somit kommt die Gemeinde eigentlich nicht daran vorbei, ein Ökokonto einzurichten. Allerdings müssten die entsprechenden Schritte für die Einrichtung eines solchen Ökokontos von einem Fachbüro durchgeführt werden. Dies könne beispielsweise jede Gemeinde selbst machen; würde man dies allerdings im Rahmen der ILE – Zusammenarbeit realisieren, dann würden sich Synergieeffekte einstellen. Würde man darüber hinaus in den Anfangsjahren ein sogenanntes „Interkommunales Ökokonto“ einrichten, dann bestünde die Möglichkeit hierfür eine Zuwendung in Höhe von 85 % zu erlangen. Sieben Gemeinden der ILE haben ihr Interesse an der Einrichtung eines Ökokontos bekundet. Allerdings wollen sie die Einrichtung des „Interkommunalen Ökokontos“ auch nicht. Eine unverbindliche Kostenschätzung des Geschäftsführers der Deutschen Landschaften GmbH, Herr Marquart, ergab einen Nettokostenrahmen von circa 65.000 €, also für jede Gemeinde einen Kostenanteil von 8.000 € bis 10.000 €, abhängig von den eingebrachten Flächen. Die Beraterleistungen werden ausgeschrieben und auch Herr Marquart würde ein Angebot abgeben. Alternativ bestünde auch die Möglichkeit sogenannte Ökopunkte einzukaufen, beispielsweise von Landwirten.
In der anschließenden Beratung hierzu werden aus der Mitte des Gemeinderates folgende Punkte vorgetragen:
- Die Einrichtung eines Ökokontos über die ILE – Zusammenarbeit wird für skeptisch erachtet; die Gemeinde kann auch selbständig ein Büro hiermit beauftragen. Darüber hinaus muss sich ein Investor selbst um die Ausgleichsflächen kümmern.
Wenn die Gemeinde in Zukunft ein Bauleitverfahren eröffnet, dann müssen zu diesem Zeitpunkt die Ersatzflächen bereitstehen.
Die Gemeinde sollte die Flächen festlegen und wie diese aufgewertet werden können.
Der Vorsitzende informiert, es geht um die eigenen Flächen der Gemeinde die bewertet werden sollen und dann in das Ökokonto einfließen. Ansonsten müsste die Gemeinde teuer Ökopunkte zukaufen.
- Wie wird das Ökokonto verwaltet? Es ist damit zu rechnen, dass weitere Kosten hierfür entstehen.
- Man sollte die Einrichtung eines Ökokontos über die ILE – Zusammenarbeit beauftragen, da hier Synergieeffekte entstehen.
- Die Kosten für die Anpachtung von fremden Grundstücken für die Dauer von 25 Jahren bzw. für die Aufwertung eigener Flächen können im Rahmen eines Bauleitverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches umgelegt werden.
- Man sollte abwarten und noch nichts im Vorfeld unternehmen. Man sollte vielmehr prüfen, welche Flächen zur Verfügung gestellt werden können.
Der Vorsitzende antwortet, die Beratungsfirma führt diese Aufgabe durch, welche Flächen zur Verfügung stehen. Die Gemeinde kann solche Flächen nicht bewerten.
Beschluss
Nach weiterer Beratung spricht sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aus die Einrichtung eines Ökokontos im Rahmen der ILE – Zusammenarbeit nicht zu realisieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 14
Datenstand vom 19.10.2021 11:38 Uhr