Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Antrag des Vereinsrings Oberleinach e.V. und den Antrag der Kranken- und Altenpflege „Das Ambulante Pflegebärchen“ zur Anmietung der freien Räumlichkeiten im 1. OG der Alten Schule, Kirchgasse 12. Hierzu zeigt er einen Grundrissplan der ehemaligen Wohnung des im September 2020 verstorbenen Mieters. Die vermietete Fläche beträgt circa 80 m² zzgl. verschiedener Kellerräume. Bei der seinerzeitigen Sanierung des Anwesens Kirchgasse 12 – hier wurden Zuwendungen von der Regierung von Unterfranken aus dem Städtebauförderungsprogramm geleistet – sind diese Mieträume von der Förderung ausgenommen worden. Damit eine Vermietung dieser Räume für die Gemeinde wirtschaftlich wäre, müsste ein Mietpreis von 8,35 € je m² festgesetzt werden. Die anderen Räumlichkeiten, die von den Vereinen genutzt werden, sind zu einem wesentlich günstigeren Preis vermietet.
Die Vermietung von Räumlichkeiten gehört zum normalen Geschäftsgang des 1. Bürgermeisters und ist normalerweise nicht Angelegenheit des Gemeinderates. Für die Anmietung dieser Räumlichkeiten im 1. OG der Alten Schule gab es bereits mehrere Interessenten wie beispielsweise die Freiwillige Feuerwehr Oberleinach, verschiedene Privatfamilien sowie auch das „Ambulante Pflegebärchen“. Der Wunsch der Feuerwehr konnte allerdings nicht überzeugen, da der Bedarf für weitere Besprechungs- und Aktenräume nicht erkennbar ist. Im Vergleich zu anderen Vereinen ist die Freiwillige Feuerwehr Oberleinach mit Räumlichkeiten bestens ausgestattet. Dieser Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach vom 14.06.2021 fand bereits auf Fraktionsebene keine Zustimmung und wurde dann schließlich zurückgezogen. Der nun vorliegende Antrag des Vereinsrings Oberleinach e.V. ist im Prinzip inhaltsgleich. Antragsteller sind der Vereinsring Oberleinach, die Kameradschaft ehemaliger Soldaten, die Freiwillige Feuerwehr Oberleinach, die Arbeiter-Interessen-Gemeinschaft, der Gesangsverein Gemütlichkeit, die Spielvereinigung Leinach sowie die Leinacher Wucht.
Für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes entsteht nun das Problem, dass es sich bei den Antragstellern um sehr viele Vereine handelt und die meisten Mitglieder des Gemeinderates auch in mehreren Vereinen tätig sind; somit muss darauf geachtet werden, dass nicht gegen Art. 49 der Gemeindeordnung (persönliche Beteiligung) verstoßen wird. Unterzeichner des Antrages bzw. Vereinsvorsitzende eines unterzeichneten Vereins sind grundsätzlich von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. Dies ist nun für Gemeinderatsmitglied Martin Seelmann (Freiwillige Feuerwehr Oberleinach) der Fall. Aber auch übrige Vereinsmitglieder können persönlich beteiligt sein, da der eigene Verein einen Vorteil aus dem Antrag zieht. Da dieser Antrag das Potenzial für ein Dorfgespräch hat, soll noch auf folgenden Sachverhalt hingewiesen werden: Grundsätzlich darf man als „normales Vereinsmitglied“ mit beraten und mit abstimmen. Es ist jedem selbst überlassen, ob er eine persönliche Beteiligung sieht. Entscheidet man sich trotz Vereinszugehörigkeit mitzustimmen, darf man sich nicht der Stimme enthalten. Wer also die Sorge hat, ihm könnte keine saubere Trennung von Vereinszugehörigkeit und Gemeinderatsmandat vorgeworfen werden, hat jetzt die Möglichkeit sich als persönlich beteiligt zu melden. Dies hätte ebenfalls einen Ausschluss von der Beratung und Beschlussfassung zur Folge.
Sodann informiert der Vorsitzende über den Antrag des Vereinsrings Oberleinach e.V. vom 24.09.2021, der jedem Gemeinderatsmitglied vorliegt. Anzumerken ist, dass der Antragsteller, also der Vereinsring Oberleinach e.V., nicht im Vereinsregister eingetragen ist. Es kann sich daher nur um eine Gruppierung handeln und Verträge können jedoch nur mit natürlichen oder juristischen Personen abgeschlossen werden. Insofern wäre eine Vermietung an den Vereinsring gar nicht möglich.
Wie schon gesagt, lag dieser Antrag im Prinzip wortgleich schon einmal von der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach vor, wurde aber bereits auf Fraktionsebene abgelehnt und zurückgezogen, ist jetzt nur auf höhere Ebene gezogen worden um weiteren Druck auszuüben. Der Vereinsring Unterleinach könnte dann mit den gleichen Argumenten Anspruch auf das Dr.-Robert-Kaderschafka-Haus erheben.
In der anschließenden ausführlichen Beratung durch das Gremium wird aus der Mitte des Gemeinderates folgender Vorschlag vorgebracht:
Vor etwa fünf Jahren wurden im Zuge der Errichtung einer Trinkwasserverbindungsleitung bei Ausgrabungen zahlreiche archäologischen Funde sichergestellt. Die Exponate wurden zwischenzeitlich der Gemeinde von den verschiedenen Grundstückseigentümern mittels Schenkungsvertrag übereignet und diese kommen demnächst nach Leinach zurück. Man könnte diese Räume im 1.OG der Alten Schule hierfür nutzen um die Funde der Öffentlichkeit zu zeigen. Auch könnten die Räumlichkeiten von der Bücherei teilweise mit genutzt werden. Man könnte dann eine Vermarktung über den Tourismusverband vornehmen. Auch am Tag des offenen Denkmals könnte man der Bevölkerung diese Funde präsentieren.
Seitens des Vertreters der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach wird hierzu angemerkt, eine öffentliche Nutzung dieser Räumlichkeiten kommt den Antragstellern des Vereinsrings Oberleinach sehr entgegen, denn eine gewerbliche Nutzung dieser Räumlichkeiten hätte erhebliches Konfliktpotenzial.
Anschließend informiert der Vorsitzende über den Antrag des „Ambulanten Pflegebärchens“ vom 07.07.2021; bereits im März diesen Jahres wurde diesbezüglich die Gemeinde mündlich angefragt. In der Burkardusstraße 23 existiert lediglich ein Büro mit einer Größe von 15 m². Aus Arbeitsschutzgründen müssen größere Räumlichkeiten nachgewiesen werden. Betreut werden derzeit 62 Patienten, davon 27 aus Leinach zzgl. 2-3 Hospizpatienten. Der Pflegedienst hat insgesamt 16 Mitarbeiter, davon 7 aus Leinach, die zum Teil extra deswegen nach Leinach gezogen sind. Die vorgetragenen Bedenken zwecks Autoverkehr oder Störung durch Musik- oder Gesangsproben wurden zerstreut, auch ein Fest sei unproblematisch. Der Pflegedienst würde die Räumlichkeiten herrichten und auch mit einer Küche ausstatten. Die Mietdauer ist lediglich für fünf Jahre angedacht und zwar mit einer angemessenen Miete. Das „Ambulante Pflegebärchen“ hat die Gemeinde in der Corona – Zeit sehr durch die Teststrecke unterstützt und tut dies auch heute noch. Es gab nie Anlass zu Beanstandungen. Die Verbundenheit zum Ort wird auch dadurch aufgezeigt, dass bereits 500 € für die Neuanschaffung des HVO – Busses gespendet wurden. Dem Pflegedienst ist sehr an einem Verbleib in Leinach gelegen und müsste bei Ablehnung des Antrages den Ort verlassen.
Im Rahmen der anschließenden ausführlichen Beratung im Gremium wird aus der Mitte des Gemeinderates unter anderem vorgebracht, es sollte in der heutigen Sitzung keine Entscheidung getroffen werden, da der Vorschlag auf öffentlichen Nutzung zur Ausstellung der gefundenen Exponate genauer überlegt werden müsse.
Der Vorsitzende entgegnet, es liegen zwei Anträge vor die auf der Tagesordnung stehen und über die heute abgestimmt werden müsste. Sollten beide Anträge abgelehnt werden dann könnte man sich für das angedachte Museum entscheiden.