Naturnahe Gestaltung des Leinachbaches mit Auenmodellierung Freizeit und Erholung; Vorstellung von Herrn Wehner vom Büro Team 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats, 18.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Wehner vom Büro Team 4 und berichtet, zur Errichtung des Dorfladens und der Seniorenwohnanlage war im Jahr 2011 die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan „Kleinzentrum in der neuen Ortsmitte“ fordert unter anderem auch eine Renaturierung des Leinachbaches. 
Nach Erläuterung der einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes betont der Vorsitzende, die Maßnahmen, die aus dem Bebauungsplan resultieren sind nicht förderfähig, das heißt, die eigentliche Renaturierung ist voll durch die Gemeinde zu finanzieren. Baumpflanzungen zwischen Becken und Parkfläche des Seniorenwohnheimes sind nicht möglich, eventuell kommen diese zwischen den Becken und dem Weg. Darüber hinaus sind keine Obstbäume geplant.
Maßnahmen außerhalb des Bebauungsplanes, also Spielplatz, Kneipp-Anlage und Sitzmöbel sind jedoch förderfähig und im Sonderfond „Innenstädte beleben“ angemeldet (Fördersatz 80 %). 
Herr Wehner vom Büro Team 4 stellt nun den derzeitigen Projektstand vor, den wir bis zum Jahresende noch ausschreibungsfähig machen müssen.
Herr Wehner erläutert anhand des Lageplans die beabsichtigten Maßnahmen mit Wegeführung und Anpflanzungen. Die Erdbecken wurden bereits errichtet. Beim Wasserspielplatz wird eine sogenannte „Wipp-Pumpe“ und ein Wassergerinne installiert. Ursprünglich war auch eine Kneipp-Anlage vorgesehen, auf die jedoch jetzt verzichtet wird, da man eine zweite Treppe benötigt hätte.
Dann erläutert Herr Wehner die einzelnen Pläne, Schnitte und die Detailplanungen.
Der Vorsitzende ergänzt, die Planungen für den Bereich des ehemaligen Gärtnereigeländes sind jetzt nicht Gegenstand der Baumaßnahme. Diese werden eventuell für eine spätere Realisierung vorgesehen, wenn die Gemeinde über die Flächen verfügen kann. 
Anschließend erläutert Herr Wehner die Kostenberechnung. Los 1 beinhaltet die Positionen, die über die Städtebauförderung gefördert werden können. Los 2 beinhaltet die Positionen für die Renaturierungsmaßnahmen. Die Gesamtkosten betragen rund 407.000, - € brutto.
Anschließend beantwortet Herr Wehner Fragen aus der Mitte des Gemeinderates.
Seitens des Gemeinderates wird gewünscht, den Weg zur Bachstraße hin im nördliche Bereich mit in die Planungen einzubeziehen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung mit der genannten Ergänzung des wassergebundenen Weges bis zur Bachstraße hin zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2021 08:47 Uhr