Bauleitplanung - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet IV "Am braunen See" des Marktes Zellingen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 a Abs. 2 Nr.1 und § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats, 18.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Zellingen hat in der Sitzung am 06.04.2021 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet IV "Am braunen See" beschlossen. Die Gemeinde Leinach wird als Nachbargemeinde mit beteiligt.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, Flächen für einen Lebensmittelmarkt mit einem aus Nahrungs- und Genussmitteln bestehenden Hauptsortiment und einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.050 m² zu ermöglichen.
Die Gemeinde Leinach wird durch die Bebauungsplanänderung nicht negativ eingeschränkt. Es wird seitens der Verwaltung empfohlen, der 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet IV "Am braunen See" zuzustimmen. 

Beschluss

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der vorliegenden Planung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2021 08:47 Uhr