Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes "Hinterm St.- Peter 2" im vereinfachten Verfahren nach §13 b BauGB; Nochmalige Fassung des Aufstellungsbeschlusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats, 18.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 10.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Dies geschah deshalb, weil zur Nutzung des vereinfachten Verfahrens der Aufstellungsbeschluss bis 31.12.2019 und der Satzungsbeschluss bis 31.12.2021 gefasst werden muss.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Möglichkeit geschaffen, dass vereinfachte Verfahren weiterhin zu nutzen, solange der Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss bis 31.12.2024 gefasst wird.
Da es juristisch nicht eindeutig geklärt ist, ob Beschlüsse, die vor dieser Verlängerung gefasst wurden, ebenfalls unter dieser Regelung fallen, empfehlen die Juristen damals gefasste Aufstellungsbeschlüsse aufzuheben und diese jetzt noch einmal neu zu fassen.
Die Änderungen beziehen sich auch auf den Bereich des § 13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, hier wurden die Fristen bis zum 31.12.2022 verlängert, bzw. bezüglich der Fassung des Satzungsbeschlusses bis zum 31.12.2024.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Absicht der Gemeinde, kurzfristig neue Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen und Baurecht zu schaffen.
Insgesamt sind daher nun vier Beschlüsse zu fassen:

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des seinerzeitigen Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinterm St.-Peter 2“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vom 10.12.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Adalbert Franz und Klaus Künzig nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinterm St.-Peter 2“. Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,38 ha und beinhaltet die Flurstücke mit den Nummern 327 (Drustengraben), 328, 329, 329/2, 330, 332, 4545, 4546, 4547, 4548, 4549, 4550, 4551, 4552, 4553/1 sowie die Straßengrundstücke 391/1 (Teilfläche Remlinger Straße) und 4537 (Teilfläche St. - Peter - Straße). 
Der Umgriff des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus der Plandarstellung zu entnehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Adalbert Franz und Klaus Künzig nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

Beschluss 3

Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsfläche in das beschleunigte Verfahren) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Adalbert Franz und Klaus Künzig nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.) Beschluss: Die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden wird vorerst zurückgestellt, da seitens des Gemeinderates erst eine Bebauungsplanvariante ausgewählt werden muss. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 20.12.2021 08:47 Uhr