Sicherung der Energieversorgung - Energieeinsparung; Beratung und Beschlussfassung über Durchführung von Maßnahmen ( z.B. Straßenbeleuchtung, Weihnachtsbeleuchtung, Anstrahlung von Kirchen, Heizung Grundschule)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats 04.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, die hohen Energiepreise zwingen auch die Kommunen dazu, sich mit dem bisherigen Stromverbrauch und möglichen Einsparpotenzialen zu beschäftigen. Hier könnte man verschiedene Maßnahmen ins Visier nehmen:
Abschalten Straßenbeleuchtung:
Zu der Frage, ob es eine allgemeine Beleuchtungspflicht gibt, hat sich der Bayerische Gemeindetag geäußert. Nach den Regelungen des Bayerischen Wegegesetzes haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten. Eine generelle Pflicht besteht nach dem Gesetzeswortlaut also nicht.
Eine innerörtliche Beleuchtungspflicht wird aber dann anzunehmen sein, wenn die Verkehrssicherungspflicht dies erfordert. Das bedeutet, dass eine Beleuchtung von Verkehrsflächen dort zwingend zu erfolgen hat, wo konkrete Gefahrenstellen dies erfordern. Allgemein anerkannt ist eine Beleuchtungspflicht innerorts an konkreten Gefahrenstellen. Das sind z. B. nicht ohne Weiteres erkennbare Straßenverengungen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwege, Wasserflächen und ähnliche Hindernisse sowie entsprechend stark befahrene Hauptverkehrsstraßen insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereich.
Durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage sind allerdings keine großen Einsparmöglichkeiten mehr vorhanden. Auch müssten im Falle der Abschaltung von einzelnen Leuchten diese gekennzeichnet werden. Aus diesen Gründen wird empfohlen, an unserer Straßenbeleuchtungsanlage nichts zu verändern.
Weihnachtsbeleuchtung (Weihnachtsbaum):
In der Vergangenheit wurde die Anzahl der aufgestellten Christbäume von drei auf ein Exemplar verringert. Dieser Weihnachtsbaum ist mit LED-Beleuchtung ausgestattet und wird bis 22 Uhr beleuchtet. Deshalb sind hier auch keine großen Einsparpotenziale zu verzeichnen.
Weihnachtspyramide des OGV:
Die Weihnachtspyramide wird ebenfalls mit LED-Leuchten ausgestattet und die Beleuchtungszeiten werden verkürzt.
Anstrahlung Julius-Echter-Kirche:
Die Beleuchtung wurde zwischenzeitlich eingestellt.
Werbeleuchten am Dorfladen:
Die Werbebeleuchtung wurde ebenfalls zwischenzeitlich eingestellt. 
Heizung öffentlicher Gebäude (Halle, Grundschule, Dr.-Robert-Kaderschafka-Haus, Rathaus)
Das Rathaus ist sehr gut isoliert, was zu erheblichen Einsparungen führt. Problem ist allerdings die Leinachtalhalle. Die Heizung ist ausgestellt, was zu keinen Problemen führt, da überwiegend Sportausübung erfolgt. Das Warmwasser ist ebenfalls ausgeschaltet, da nicht geduscht wird.
In der Grundschule ist eine Pelletheizung vorhanden. Allerdings ist der Preis für Pellets um das Vierfache angestiegen. Die Schule verfügt über eine kontrollierte Be- und Entlüftung, sodass nicht mehr so häufig eine Stoßbelüftung erfolgen muss.
Kindergärten:
Hier müssen die einzelnen Träger über Einsparmaßnahmen entscheiden. 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 01.04.2025 13:24 Uhr