ISEK mit Vorbereitenden Untersuchungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes für den Ortsteil Retzbach; Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger gem. § 139 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit dem ISEK, das neben dem historischen Ortskern Retzbachs auch den Gesamtort und den auf der anderen Mainseite liegenden Markt Zellingen und die gegenseitigen Verflechtungen betrachtet und einen handlungsfeldübergreifenden Ansatz verfolgt, werden Potenziale und Defizite der Gemeinde im Dialog mit der Bürgerschaft herausgearbeitet und in verschiedenen Veranstaltungen Entwicklungsziele und Projektideen diskutiert und verdichtet. Die aktive Einbindung der Bürgerschaft ist dabei ein ganz wesentlicher Aspekt.
Aufgabe des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für Retzbach ist es:
- vorhandene Gutachten, Konzepte und Planungen in einem Rahmenplan zu bündeln 
- die Innenentwicklung zu stärken
- Teilquartiere in der Ortsmitte vertiefend zu betrachten
- die Bürger in den Planungsprozess mit einzubeziehen
- städtebauliche Maßnahmen herauszuarbeiten, die für den Einsatz von Städtebaufördermitteln geeignet sind
- im Rahmen der Analyse den städtebaulichen Erneuerungsbedarf herauszuarbeiten und die Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung zu begründen
Als Vertiefung des ISEK werden auch vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Ortskern von Retzbach durchgeführt.
Die Gemeinde Leinach wird als Nachbargemeinde beteiligt.
Seitens der Gemeinde soll sich die Stellungnahme nur auf beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen beziehen, welche für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.
Der Gemeinderat fasst folgenden 

Beschluss

Seitens der Gemeinde Leinach werden keine Einwendungen gegen das geplante Vorhaben vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 12:38 Uhr