Antrag auf Abweichung von BayBO Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3, Abstandsflächenüberschreitung zu FI.-Nr. 1434/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/61 - 09/2024. Sitzung des Gemeinderats, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/61 - 09/2024. Sitzung des Gemeinderats 23.07.2024 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Die Stützmauer zum Grundstück FI.-Nr. 1434/1 ist in einem kleinen Teilbereich, auf Grund der Topographie des natürlichen Geländes, auf einer Breite von ca. 17 cm höher als 2,00 m. Somit wirft dieser Mauerbereich Abstandsflächen. Laut Bebauungsplan ist an dieser Stelle eine Garage zulässig. Für die zulässige Garage würden bei einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3,00 m keine Abstandsflächen berechnet werden. Die Wirkung der Garage wäre wesentlich massiver als die der abgetreppten Stützmauer.

Hiermit wird beantragt, dass die Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück fallen dürfen. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Belichtung und Belüftung. Die Abweichung ist unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Der Gemeinderat trifft hierzu folgende Feststellung: Die Entscheidung bezüglich der Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück obliegt dem Landratsamt Würzburg.

Datenstand vom 18.11.2024 09:20 Uhr