Herr Winkler stellt die Kalkulation für das Bestattungswesen der Gemeinde Leinach vor. Er informiert über die bisher geltenden Gebühren für Einzelgrabstätten, Familiengrabstätten, Urnenerdgrabstätten und die Friedwiese bei einer Belegdauer von 20 Jahren. Des Weiteren informiert er über die neue Gebührensätze die sich aufgrund der Gebührenkalkulation ergeben.
Einzelgrabstätte: bisher 750 €, neu 861 €
Familiengrabstätte: bisher 1.000 €, neu 1.458 €
Urnenerdgrabstätte: bisher 500 €, neu 676 €
Friedwiese: bisher 350 €, neu 416 €.
Allerdings liegen diese Gebühren noch im unteren Bereich im Vergleich zu anderen Gemeinden.
Aufgrund der satzungsrechtlichen Regelungen können in einer Einzelgrabstätte 6 Grabstätten, in einer Familiengrabstätte 10 Grabstellen, in einer Urnenerdgrabstätte 4 Grabstellen und auf der Friedwiese eine Grabstelle errichtet werden. Diesen Zahlen könnte man satzungsgemäß verändern, wodurch sich dann Änderungen bei den neukalkulierten Gebührensätzen ergeben würden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird festgestellt, dass sich die Bestattungen eindeutig Richtung Urnenbestattung verlagert haben.
Herr Winkler stellt nach Beratungen im Gremium über die einzelnen Gebührenerhöhungen fest, er werde verschiedene Berechnungen in Bezug auf die Anzahl der Grabstellen vornehmen. Allerdings waren die bisherigen Gebühren nicht kalkuliert, sondern es handelte sich um einen politischen Preis. Jetzt wurden die Gebühren für einen Zeitraum von vier Jahren kostendeckend kalkuliert.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.