Vorstellung der mehrjährigen Neukalkulation der Trinkwasser- und Abwassergebühren; Vorstellung durch Herrn Winkler von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder, Veitshöchheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/62 - 10/2024. Sitzung des Gemeinderats, 17.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/62 - 10/2024. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Winkler von der Kommunalberatung Dr. Schulte/ Röder und informiert einführend, dass aufgrund mehrfacher und vor allem schwerwiegender Preiserhöhungen unseres Vorlieferanten Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) eine vorzeitige Kalkulation der Wasser- und somit auch der Abwassergebühren erforderlich geworden ist. Der FWM verrechnete noch im Jahr 2021 pro m³ Trinkwasser 1,20 €, im Jahr 2022 dann 1,45 € und im Jahr 2023 schließlich 1,84 €. Jetzt ist eine erneute Preiserhöhung zum 01.01.2025 auf 2,15 € angekündigt. Diese Erhöhung stellt eine annähernde Verdopplung des Wasserpreises innerhalb weniger Jahre dar. 
Außerdem gab es Beanstandungen durch die überörtliche Rechnungsprüfung hinsichtlich eines Rundungsfehlers bei der Euro-Umrechnung in der Satzung, die ebenfalls eine Satzungsänderung erforderlich machen.

Es ist vorgesehen in dieser Sitzung nur die Neukalkulation zur Kenntnis zu nehmen und zu beraten. Für die nächste Sitzung wird dann ein neuer Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorgelegt.

Herr Winkler erläutert ausführlich die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung als Grundlage des zukünftigen Benutzungsgebührensatzes. Bisher betrug der Trinkwasserpreis pro m³ insgesamt 2,29 €. Aufgrund der nun schon angesprochenen Gebührenerhöhungen durch FWM errechnet sich ein neuer Preis pro m³ Trinkwasser in Höhe von 3,62 €. Erst ab diesem Preis besteht eine Kostendeckung.

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, man müsste wegen den Rundungen einen Preis von 3,61 € festlegen, informiert Herr Winkler, man könnte die geplanten Ausgaben geringfügig anpassen, sodass eine gerade Summe von 3,62 € pro m³ Wasser herauskommt.

Nach weiter Beratung und Beantwortung von Fragen aus dem Gremium nimmt der Gemeinderat diese neue Gebührenkalkulation für das Trinkwasser zur Kenntnis.

Anschließend informiert Herr Winkler eingehend die Gebührenkalkulation für die Entwässerung als Grundlage der zukünftigen gesplitteten Benutzungsgebührensätze. Bisher betrug die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung 2,12 € pro m² und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,27 € pro m². Aufgrund der Neukalkulation beträgt nun zukünftig der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung 1,29 € je m² und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,19 € je m².

Der Vorsitzende merkt an, die jährliche Grundgebühr sollte nun auf einen geraden und durch zwölf teilbaren Betrag angepasst werden, um keine Rundungsdifferenzen bei Jahres- und Monatsgrundbetrag zu haben.

Anschließend verweist Herr Winkler auf die Tabelle in der die Entwicklung der Wasser- und Kanalgebühren in den letzten Jahren aufgezeigt sind. Die Erhöhung des Wasserpreises wird nahezu durch die niedrigeren Gebühren bei der Abwasserbeseitigung kompensiert. Somit liegt keine dramatische Gebührenerhöhung vor. Es ist ein Anstieg von bisher 4,84 € für Trinkwasser und Abwasser auf nun 5,35 € zu verzeichnen. Man könnte die Grundgebühr Wasser von derzeit 1,02 € je Monat, also 12,24 € pro Jahr, auf 1 € je Monat, also auf 12 € netto im Jahr für Zähler bis Nenndurchfluss 2,5 m³ festsetzen. Die Grundgebühr Wasser bei Zählern mit Nenndurchfluss über 2,5 m³ beträgt bisher 3,07 € pro Monat, also 36,81 € pro Jahr; auch hier könnte man auf 3 € je Monat bzw. 36 € pro Jahr gehen. Bei den Kanalgebühren betrug bisher die monatliche Grundgebühr 4,09 €, also 49,08 € im Jahr bei Zählern bis Nenndurchfluss 2,5 m³. Hier könnte man jetzt auf 4 € pro Monat, also 48 € im Jahr gehen. Die Grundgebühr Kanal bei Zählern mit Nenndurchfluss über 2,5 m³ beträgt bisher 8,18 € pro Monat bzw. 98,16 € pro Jahr; auch hier könnt man auf 8 € je Monat bzw. 96 € pro Jahr gehen.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgebracht, die Grundgebühren wurden schon seit sehr langer Zeit nicht mehr angepasst. Aufgrund der Inflationsrate müssten die Grundgebühren eigentlich angepasst werden. Darüber hinaus sollte man einen Wasserpreis von 3,60 € pro m³ nehmen, um auf der sicheren Seite zu sein. 

Herr Winkler erklärt, dies sei dann eine bewusste Unterdeckung und man wäre damit angreifbar. Er würde nun die Kalkulationen entsprechend anpassen.

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

Datenstand vom 18.11.2024 09:19 Uhr