Bau einer freistehenden Pergola zur Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 815, Gemarkung Oberleinach, Am Mühlberg 38
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/24 - 07/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 10.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Leinach-Süd und im Bereich der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist der Bau einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 5,74 m Breite und 4,03 m Tiefe.
Die Pergola soll aus Aluminium mit einem Flachdach und verstellbaren Lamellen errichtet werden. Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten.
Folgende Befreiungen/Abweichungen werden beantragt:
Dachneigung: Die Terrassenüberdachung soll als Flachdach ausgebildet werden. Die Baugestaltungssatzung sieht für untergeordnete Bauten abweichende Dachneigung vor. Eine Pergola zählt zu diesen untergeordneten Bauten, weshalb ein Flachdach zulässig ist.
Dacheindeckung: Die Dacheindeckung sollte vorranging mit Ziegeln erfolgen. Laut Baugestaltungssatzung sind aber auch andere Dacheindeckungen zulässig, wenn sie nicht reflektieren. Das Dach soll mit nicht reflektierenden Alulammelen belegt werden.
Seitens des Bau- und Planungsausschusses wird empfohlen dem Bau der Terrassenüberdachung zuzustimmen.
Datenstand vom 18.11.2024 09:17 Uhr