Bauleitplanung - 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leinach Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung mit Präsentation des angepassten Entwurfs durch Herrn Ettwein vom Planungsbüro Klärle; Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats 15.10.2024 ö beratend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 12.12.2023 die 13. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel und Zweck der Änderung des Flächennutzungsplans ist das Gemeinschaftsprojekt „Solarpark“ mit den Nachbargemeinden Margetshöchheim und Hettstadt umzusetzen. Die Unterlagen wurden im Zeitraum vom 18.01.2024 – 22.02.2024 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die vorliegenden Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewertet werden. Herr Ettwein vom Büro Klärle erläutert anhand seiner Präsentation (verfügbar im Ratsinformationssystem – RIS) die jeweiligen Stellungnahmen der einzelnen Träger öffentlicher Belange, welche in der Abwägungstabelle zusammengestellt wurden.

Aus dem Gemeinderat kam es zu Nachfragen hinsichtlich der

  • Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde
  • Beteiligung der unteren Jagdbehörde
  • Beteiligung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung (Brandschutz)
  • Problematik mit Wölfen und Schäfern bei Einzäunung der PV-Anlage
  • Eingetragenen Grunddienstbarkeiten

Herr Ettwein und der Geschäftsführer der enerlogo GmbH & Co. KG, Herr Pfänder, nahmen zu den jeweiligen Nachfragen aus dem Gremium entsprechend Stellung. Anhand der Präsentation wurden dem Gemeinderat auch die aktuellen Entwurfsplanungen vorgestellt. Hier wurden, sofern notwendig, die jeweiligen Stellungnahmen der einzelnen Träger öffentlicher Belange bereits eingearbeitet.

Beschluss

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander schließt sich der Gemeinderat dem in der beiliegenden Aufstellung dargestellten Abwägungsvorschlag der Verwaltung an. Die Flächennutzungsplanänderung wird entsprechend der Abwägung des Gemeinderats zu den eingegangenen Stellungnahmen ergänzt und angepasst.

2. Der Gemeinderat stimmt dem in der Sitzung am 15.10.2024 vorgestellten Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans zu. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage in der Gemeindeverwaltung Leinach sowie auf www.leinach.de mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Stefan Wettengel und Kurt Dietrich nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

Datenstand vom 25.11.2024 08:25 Uhr