Bauvoranfrage zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 529, Gemarkung Unterleinach, Steigstraße 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats 04.10.2022 ö 3

Sachverhalt

Formlose Voranfrage zur Errichtung einer Garage auf der Fl.-Nr. 529, Gemarkung Unterleinach, Steigstraße 14. Antragsteller ist Klaus Scheuplein.
Der Antragsteller möchte auf der o.g. Flurnummer eine Garage erstellen und unterbreitet folgende Vorschläge um eine spätere endgültige Planung zu erstellen.
Der Antragsteller schreibt:
„Es geht um die Steigstraße 14 (ehemalige Schreinerei; konkret um das Wohnhaus und den geschotterten Parkplatz; hier stand einmal eine alte Scheune). Luftbild mit Markierung des geteilten Grundstücks und der für die Garage vorgesehenen Fläche anbei.
Zudem ein paar Ansichten, wie wir uns das vorstellen würden. Der gesamte untere Bereich (Originalfläche der Scheune) ist momentan mit grobem Schotter belegt.
Darauf würden wir gerne eine Garage (mit groben Abmaßen von 8,5m Breite - entlang der Straße und einer Tiefe von 7,7m) stellen.
3D Ansichten für ein Flachdach inkl. PV-Anlage auf der Garage und dem Hausdach (nur zur Veranschaulichung) hängen der Mail an. Das obere Haus meines Bruders ist nur zur besseren Orientierung (unscharf) mit abgebildet.
Ein Satteldach mit Originalneigung wie beim Haus (45°) geht nicht, da sonst Fenster verdeckt würden. Wenn, dann würde maximal ein recht flacher Winkel von ca. 20° funktionieren.
Bevorzugen würden wir allerdings ein Flachdach. Ein Kompromiss könnte ein Pultdach (mit Neigung zur Straße hin) oder z.B. ein asymmetrisches Satteldach (mit Versatz des Giebels weg von der Straße) sein.“
Der Bau- und Planungsausschuss stellte eine Zustimmung in Aussicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die weitere Planung der Garage soll mit dem zweihüftigen Satteldach erfolgen. Nachdem das Vorhaben im Sanierungsgebiet liegt, wird eine Beratung zur weiteren Planung der Garage durch Herrn Schlicht gefordert.
Das Gremium hat darauf hingewiesen, dass in der formlosen Anfrage kein geeigneter Zugang zum Grundstück ersichtlich ist. Ein Zugang ohne Öffnen des Garagentores soll ausdrücklich in der Planung berücksichtigt werden.
Der Antragsteller soll entsprechend durch die Verwaltung informiert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich den Ausführungen des Bau- und Planungsausschusses an, also zweihüftiges Satteldach, Beratung durch Herrn Schlicht und Schaffung eines geeigneten Zugangs zum Grundstück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2025 13:24 Uhr