Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1434 und 1434/1, Gemarkung Unterleinach, Schützenstraße 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats 14.02.2023 ö beschließend 2
Bau- und Planungsausschuss 2020/14 - 1/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.03.2023 ö beratend 3
Gemeinderat 2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Steig“ und im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Haus soll als Massivhaus ausgeführt werden und ein Flachdach erhalten. 
Zur Realisierung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen/ Abweichungen benötigt:
Baugrenze: Das Gebäude soll verkehrstechnisch von der Schützenstraße erschlossen werden, um einen barrierefreien Zugang bzw. Zufahrt zu ermöglichen. Auch wird die spätere Hausnummer Schützenstraße 11 lauten. Aus diesem Grund wurde die Garage nicht wie im Bebauungsplan von 1970 unten im Bereich der Remlinger Straße geplant, sondern ist für den oberen Bereich in der Schützenstraße vorgesehen. Die Baugrenze wird durch die Garage vollständig überschritten. 
Höheneinstellung Gebäude: OK-Keller bzw. Untergeschossdecke darf max. 0,30 m über OK-Straße bzw. bergseitig vorhandenem Gelände liegen, so lautet die Festsetzung im Bebauungsplan. Aufgrund des hanglagigen Grundstücks ist eine Bebauung nur möglich, wenn das Gebäude 1,30 m über das im Bebauungsplan vorgesehene Maß von 0,30 m über OK Decke UG eingestellt wird. Das Gelände wird in diesem Bereich aufgefüllt und durch Stützmauern (höher als 1,0 m) abgefangen werden.
Dachneigung: Das geplante Gebäude ist zur Schützenstraße eingeschossig geplant, jedoch ergibt sich aus der vorhandenen Topographie zwingend ein Untergeschoss. Dieses Untergeschoss wird aufgrund der starken Hanglage zum Vollgeschoss. Die dafür vorgesehene Dachneigung von mindestens 20 Grad ist jedoch nicht gewünscht. Das Dachgeschoss wird nicht benötigt. 
Aus architektonischer und städtebaulicher Sicht ist eine optische Annäherung an das Nachbaranwesen gewünscht, welches ebenfalls als Flachdach ausgeführt wurde. Die Befreiung bezieht sich auch auf die Festsetzung in der örtlichen Baugestaltungssatzung. 
Der Gemeinderat legte in der Sitzung am 14.02.2023 fest, dass dieser Bauantrag zuvor im Bau- und Planungsausschuss behandelt werden soll.
Der Bau- und Planungsausschuss hat sich mit dem Bauvorhaben intensiv auseinandergesetzt. Eine Befreiung/Abweichung hinsichtlich der Baugrenze und der Dachneigung/Dachform kann aufgrund der bereits vorhanden Bebauung auf den Nachbargrundstücken in Aussicht gestellt werden. Bei der Höheneinstellung des Gebäudes gab es unterschiedliche Auffassung, weshalb vor der Gemeinderatssitzung am 07.03.2023 um 18:45 Uhr eine Ortseinsicht am Baugrundstück statt gefunden hat.
Der Vorsitzende spricht die Höheneinstellung des Gebäudes an. Laut Bebauungsplan sind 0,30 m zugelassen. Überschreitungen sind insoweit zulässig, wenn sie nicht erheblich sind. Nach Auskunft der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Würzburg wird eine Überschreitung von 1,60 m als unerheblich eingestuft. Auch bei der ersten Planung, die dem Gemeinderat hierzu vorgelegen hat, war eine Überschreitung von 1,60 m vorgelegen, was vom Gemeinderat mitgetragen worden ist.
In der anschließenden Beratung hierzu werden folgende Punkte geäußert:
  • Sollte der Gemeinderat den Bauantrag ablehnen, ist damit zu rechnen, dass seitens des Landratsamtes höchstwahrscheinlich die Genehmigung erteilt wird. 
  • Wenn die geplante Auffüllung weggelassen werden würde, dann hätte man eine nicht so große Überschreitung bezüglich der Höheneinstellung; diese läge etwa bei 0,80 m. Die Auffahrt wäre dann immer noch behindertengerecht.
  • Es wird darum gebeten, über die erforderlichen drei Befreiungen separat abzustimmen.

Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Es wird eine Befreiung bzw. Abweichung hinsichtlich der Baugrenze erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Eine Befreiung bzw. Abweichung von der Höheneinstellung des Gebäudes erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 3

Eine Befreiung bzw. Abweichung von der Dachneigung bzw. Dachform erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Aufgrund der mehrheitlichen erteilten Befreiungen bzw. Abweichungen wird dem vorliegenden Bauantrag zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 12:38 Uhr